Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch des Zweitligisten Dynamo Dresden abgelehnt. Demnach muss der Verein im ersten Saisonheimspiel der 2. Bundesliga am 16. August gegen den SV Darmstadt 98 auf Teile seiner Fans verzichten. Unter anderem müsse Dynamo Dresden seine Stehblöcke K1 bis K5 schließen, bestätigte der DFB. Außerdem sollen für die nächsten Duelle gegen Hertha BSC nur die Hälfte der
eigentlich verfügbaren Gästetickets verkauft werden. Der Verein muss obendrein 91.200 Euro bezahlen. Dynamo Dresden kündigten umgehend eine Prüfung des Urteils in der Gesamtheit der Begründung an und erwägen weitere Schritte.

Das Urteil bezieht sich auf das »Skandalspiel« gegen die Hertha Anfang April. Damals war es zu massiven Ausschreitungen gekommen, weil Fans unter
anderem aus dem Dresdner K-Block in Richtung Gästeblock gestürmt waren
und Pyrotechnik in diesen geschossen hatten. Das Spiel war
zwischenzeitlich für 19 Minuten unterbrochen
. Hertha BSC waren
ihrerseits mit einer Strafe von 152.000 Euro belegt worden. Dynamo hatte gegen vorinstanzliche Urteile Einspruch
eingelegt.

Weitere Sperrung der Stehblöcke zur Bewährung ausgesetzt

»Das Beschießen von Menschen mit Feuerwerkskörpern kann nicht
ansatzweise hingenommen werden«, sagte der Vorsitzende des
DFB-Bundesgerichts, Oskar Riedmeyer, zu dem finalen Urteil: »Ebenso
stellt das massenhafte Betreten des Innenraums, das eine Fortsetzung des
Spiels unmöglich macht, einen Eingriff in den Wettbewerb dar, der unter
allen Umständen verhindert werden muss.«

Zusätzlich zu der Sperrung im ersten Heimspiel wurde im Urteil eine Teilsperrung der
besagten Blöcke für eine weitere Partie zur Bewährung ausgesetzt.

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