Auch für die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) stellt sich heute die Frage: „Hat er Kontakt gehabt zu irgendwelchen Handlangern in der dritten, vierten, fünften, sechsten Reihe? Oder hat er Kontakt gehabt zu führenden IS-Funktionären?“, sagt sie gegenüber ARD-Kontraste. „Wenn er den Kontakt gehabt hätte zu führenden IS-Funktionären, dann könnte man natürlich auch darüber nachdenken, ob hier nicht die Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation der Strafvorwurf ist. Und das hätte möglicherweise das Verfahren in der Tat geändert.“
Hoffnung hatten die Ermittler vor allem deshalb, weil in einem früheren Stadium des Verfahrens der BND durchaus hilfreich war. Abdul B. war im November 2025 aus dem Libanon nach Deutschland zurückgekehrt und war sofort von der Berliner Polizei festgenommen worden. Abdul B. hatte im Libanon drei Monate im Gefängnis gesessen, weil er sich der Terrororganisation IS anschließen wollte.
Laut Generalstaatsanwaltschaft besorgte der deutsche Auslandsnachrichtendienst den Ermittlern das libanesische Gerichtsurteil, Befragungen durch die dortigen Sicherheitsbehörden sowie „eine Handyauswertung, aus der die Kommunikation zu den mutmaßlichen IS-Mitgliedern hervorging“. Doch die Hoffnung auf weitere Informationen über genau diese IS-Mitglieder wurde enttäuscht.