Gemäß den neuen Bestimmungen sind Marketinganrufe nur zulässig, wenn der Verbraucher aktiv seine Einwilligung erteilt hat. Diese Einwilligung kann während des Kaufprozesses, beim Besuch des Geschäfts, beim Ausfüllen eines Formulars oder auf anderem Wege erfolgen und jederzeit widerrufen werden.
Das Gesetz sieht außerdem zwei Ausnahmen vor. Erstens dürfen Unternehmen Anrufe tätigen, wenn sie zuvor die Einwilligung des Kunden eingeholt haben. Zweitens muss der Anruf im Zusammenhang mit der Erfüllung oder Verwaltung eines von beiden Parteien unterzeichneten Vertrags stehen, beispielsweise zur Bereitstellung von Kundendienst oder zur Behebung von Problemen, die während der Vertragsabwicklung auftreten.
Unternehmen, die gegen die Vorschriften verstoßen, müssen mit sehr hohen Strafen rechnen. Einzelpersonen, die illegales Telefonmarketing betreiben, können mit einer Geldstrafe von bis zu 75.000 Euro pro Verstoß belegt werden, Unternehmen hingegen mit bis zu 375.000 Euro.
Laut der französischen Regierung wurden die neuen Bestimmungen nach jahrelangen Beschwerden aus der Bevölkerung über unerwünschte Werbeanrufe erlassen. Schätzungsweise 75 % der Franzosen erhalten mindestens einen Werbeanruf pro Woche, viele sogar noch häufiger.
Vor Inkrafttreten der neuen Bestimmungen hatte Frankreich bereits verschiedene Maßnahmen zur Kontrolle des Telemarketings ergriffen. Dazu zählten das Verbot der Nutzung von Mobilfunknummern mit den Vorwahlen 06 oder 07 für Werbeanrufe, die Beschränkung der Anrufzeiten und das Verbot von Anrufen am Wochenende für bestimmte Branchen wie energieeffiziente Hausrenovierungen, Berufsausbildung oder die Betreuung älterer und behinderter Menschen. Diese Maßnahmen galten jedoch nur für bestimmte Branchen und waren daher nur bedingt wirksam.
Frankreich hatte zuvor bereits einen Mechanismus eingeführt, der es Bürgern ermöglichte, sich aktiv in eine Opt-out-Liste einzutragen, um Werbeanrufe abzulehnen. Mit der neuen Verordnung hat das Land jedoch zu einem Modell gewechselt, das Unternehmen verpflichtet, die vorherige Einwilligung der Verbraucher einzuholen. Dies gilt als datenschutzfreundlicher und entspricht den regulatorischen Trends in vielen europäischen Ländern.
Deutschland verfügt seit 2009 über einen ähnlichen Mechanismus. Auch die Niederlande haben ihre Regelungen kürzlich erweitert und verpflichten Unternehmen nun, selbst bei telefonischen Werbeaktionen für Bestandskunden deren vorherige Einwilligung einzuholen. Die USA, Kanada und Großbritannien nutzen hingegen weiterhin hauptsächlich Opt-out-Listen und verhängen strenge Strafen gegen Unternehmen, die gegen die Regeln verstoßen.
Quelle: https://daibieunhandan.vn/phap-cam-cuoc-goi-tiep-thi-truoc-tu-ngay-11-8-10426743.html