Sonntagmittag im Rheinpark Golzheim: Es ist heiß, sehr heiß – die Temperaturen klettern im Laufe des Tages auf 30 Grad. Die Menschen suchen den Schatten. Im Schutze eines Baumes haben zwei junge Männer einen Grill aufgebaut, etwas weiter hat eine größere Gruppe gleich mehrere Tische fürs Essen zusammengestellt. Der Rheinpark ist deutlich leerer als an anderen Tagen, die Stimmung ist entspannt. Das Grillen in Düsseldorfer Parkanlagen ist grundsätzlich geduldet, sofern es kein ausdrückliches Grillverbot gibt. Aber Obacht: Ganz so einfach ist das derzeit nicht. Ein Blick auf die sonst saftigen Wiesen reicht schon aus, um zu sehen, dass die lang anhaltende Trockenheit ihre Spuren hinterlassen hat. Aus grün ist längst gelb geworden, das vertrocknete Gras knistert unter den Schuhen.
Bei unserem Besuch am Sonntagmittag an den Rheinwiesen zeigt sich: Längst nicht jeder hat die Internetseite des DWD geprüft, bevor er die Würstchen auf den Rost geworfen hat. Grundsätzlich ist das Grillen in Düsseldorfer Parks und Grünanlagen ab einem Graslandfeuerindex der Stufe 4 verboten. Für dieses Wochenende hieß das konkret: Am Samstag durfte auf den Rheinwiesen noch gegrillt werden, da galt noch Stufe 3. Am Sonntag dann nicht mehr. Für die nächsten Tage zeigt der Index übrigens weiter dunkelrot. Grillverbot. Erst, wenn der Index wieder auf Stufe 3 oder niedriger sinkt, ist das Verbot aufgehoben.
Eine vorherige Ankündigung gibt es nicht, auch Hinweisschilder sucht man vor Ort vergebens. Dafür kann es saftige Strafen geben: „Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 1000 Euro geahndet werden“, heißt es von der Stadt Düsseldorf. „Der Ordnungs- und Servicedienst ist besonders an heißen Tagen in den städtischen Parks und Grünanlagen präsent und achtet auf die Einhaltung der geltenden Regelungen.“ Die können zugegebenermaßen etwas unübersichtlich sein. Zückt der OSD trotzdem sofort den Strafzettel? „Die Einsatzkräfte werden situativ den Einzelfall vor Ort bewerten und daraus die entsprechende Maßnahme ableiten“, heißt es von der Stadt auf unsere Nachfrage.
Unabhängig von jedem Index gelten dauerhaft einige Verhaltensregeln. Einweggrills sind verboten, auch direkt auf der Grasnarbe darf nicht gegrillt werden. Wegen Funkenflugs sollte man ausreichend Abstand zu Bäumen und Sträuchern halten. Kohle und Feuerreste müssen nach dem Grillen vollständig gelöscht, Abfälle in geeigneten Behältern entsorgt oder wieder mitgenommen werden. „Nehmen Sie jederzeit Rücksicht auf andere Besucherinnen und Besucher sowie auf Tiere. Vermeiden Sie übermäßigen Qualm und Lärm“, sagt die Stadt Düsseldorf.
Übrigens: In Wald- und Forstbereichen ist das Grillen grundsätzlich verboten. Die Landeshauptstadt stellt ihren Bürgern zudem öffentliche Grillplätze zur Verfügung. Sie befinden sich in den drei Freizeitparks Heerdt, Niederheider Wäldchen und Ulenbergstraße.