Kleiner Auslöser, hohes Bußgeld
Frankreich mit dem Camper: Dieser Irrtum kann teuer werden
10.08.2026 – 12:13 UhrLesedauer: 2 Min.
Mit dem Wohnmobil in Frankreich: Wer mit dem eigenen Camper aus Deutschland anreist, benötigt meist eine Plakette. (Quelle: IMAGO/imageBROKER/Franzel Drepper/imago)
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Frankreich hat die Zahl seiner Umweltzonen deutlich ausgeweitet. Für Camperfahrer sind unter anderem Gewicht, Alter und Schadstoffklasse des Fahrzeugs entscheidend.
Wenn die Urlaubsreise nach Frankreich gehen soll, vergessen manche Camper mit Wohnmobil oder Wohnwagen bei der Urlaubsvorbereitung ein Detail, das nur wenige Euro kostet, dessen Fehlen aber deutlich teurer werden kann. Gemeint ist die französische Umweltplakette Crit’Air.
Sie ist für Fahrten in französischen Umweltzonen vorgeschrieben. Die deutsche Umweltplakette wird dort nicht anerkannt, ein typischer Irrtum. Bei der Crit’Air-Plakette für die Windschutzscheibe kommt es auf die richtige Variante an: Sie dokumentiert die Schadstoffklasse des jeweiligen Fahrzeugs. Die Schadstoffklasse wiederum ist maßgebend dafür, ob die Einfahrt in eine Umweltzone erlaubt ist.
Welche Plakette bekommt ein Wohnmobil?
Die Crit’Air-Plakette gibt es in sechs Klassen. Die Einstufung hängt von Fahrzeugart, Schadstoffnorm und Erstzulassung ab. Bei Wohnmobilen spielt außerdem das Gewicht eine wichtige Rolle: Bis einschließlich 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse werden sie nach Angaben des ADAC wie Pkw behandelt. Für schwerere Wohnmobile gelten die Bestimmungen für Lkw.
Auch für ältere Fahrzeuge gibt es Grenzen. Pkw erhalten eine Vignette, wenn sie erstmals nach dem 31. Dezember 1996 zugelassen wurden. Bei leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen gilt der 30. September 1997 als Grenze, bei Lkw und Bussen der 1. Oktober 2001. Noch ältere Fahrzeuge erhalten grundsätzlich keine Crit’Air-Vignette und dürfen damit nicht in entsprechende Umweltzonen fahren, sofern keine örtliche Ausnahme gilt. Auf der Webseite des Umweltministeriums (siehe Link weiter unten) können Sie die Daten Ihres Wohnmobils eingeben und erfahren, welche Plakette Ihr Fahrzeug erhält.
Crit’Air: Die sechs Klassen
Für Pkw und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse gelten folgende Klassen:
Crit’Air 0 – Grün: Elektro- und Wasserstofffahrzeuge.
Crit’Air 1 – Lila: Benziner der Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 mit Zulassung ab 1. Januar 2011 sowie Hybrid- und Gasfahrzeuge.
Crit’Air 2 – Gelb: Benziner mit Euro 4 und Zulassung vom 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2010 sowie Diesel mit Euro 5 oder Euro 6 und Zulassung ab 1. Januar 2011.
Crit’Air 3 – Orange: Benziner mit Euro 2 oder Euro 3 und Zulassung vom 1. Januar 1997 bis 31. Dezember 2005 sowie Diesel mit Euro 4 und Zulassung vom 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2010.
Crit’Air 4 – Dunkelrot: Diesel mit Euro 3 und Zulassung vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2005.
Crit’Air 5 – Grau: Diesel mit Euro 2 und Zulassung vom 1. Januar 1997 bis 31. Dezember 2000.
Keine Plakette: Pkw und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen mit Euro 1 oder einer niedrigeren Abgasnorm beziehungsweise einer Zulassung bis 31. Dezember 1996.
Für Wohnmobile über 3,5 Tonnen gelten andere Einstufungsregeln.
Wo gilt die Crit’Air-Plakette?
Frankreich unterscheidet verschiedene Arten von Umweltzonen. In permanenten ZFE und ZCR gelten Verkehrsbeschränkungen dauerhaft oder zu bestimmten Zeiten. Temporäre Zonen wie ZPA und ZPAd werden dagegen bei hoher Luftbelastung aktiviert.
Welche Crit’Air-Klassen fahren dürfen, kann sich von Zone zu Zone unterscheiden. „Promobil“ weist zudem darauf hin, dass auch Durchfahrtsstraßen innerhalb einer Umweltzone liegen können. Camper sollten deshalb die Umweltzonen entlang ihrer Route prüfen und nicht erst dann auf die Beschilderung achten, wenn sie in eine Innenstadt fahren.
Für Besitzer älterer Wohnmobile gilt besondere Vorsicht: Auch ein deutsches H-Kennzeichen stellt keine generell gültige Ausnahme von den französischen Umweltregeln dar. Ob eine Ausnahme besteht, hängt von den örtlichen Bestimmungen ab.


