Ein Gericht in Syrien hat den früheren Machthaber Baschar al-Assad in seiner Abwesenheit zum Tode verurteilt. Die Richter begründeten ihr Urteil mit »Kriegsverbrechen« und »Verbrechen gegen die Menschlichkeit«. Es handelt sich um das erste Urteil gegen Assad, der derzeit in Russland im Exil lebt.

Zum Tode verurteilt wurde auch der frühere hochrangige Sicherheitsverantwortliche Atef Nadschib, ein Cousin Assads.
Nadschib war vor Gericht anwesend und wurde ebenfalls wegen »Verbrechen gegen die Menschlichkeit« schuldig
gesprochen, die er nach Überzeugung der Richter als Leiter der
Sicherheitsbehörden in der syrischen Provinz Daraa begangen hatte. Unter
anderem wurden ihm die vorsätzliche Tötung von Kindern unter 15
Jahren sowie Folter mit Todesfolge zur Last gelegt.

In der Provinz Daraa hatte im Jahr 2011 der friedliche Aufstand gegen die Assad-Regierung begonnen. Nadschib war im Januar 2025, wenige Wochen nach dem Sturz der Assad-Regierung, in der syrischen Hafenstadt Latakia festgenommen worden. Er ist einer der ranghöchsten Vertreter der Assad-Führung, die vor Gericht gestellt wurden. Vor dem Justizpalast in Damaskus versammelten sich während der Urteilsverkündung Dutzende Menschen. Nach dem Urteil brachen Jubel und Freudenschreie aus, wie ein Reporter der Nachrichtenagentur dpa vor Ort berichtete.

Bürgerkrieg mit mehr als einer halben Million Toten

Assad wurde im Dezember 2024 von islamistischen Kämpfern gestürzt und floh ins Exil. Seitdem führt Ahmed al-Scharaa das Land als Übergangspräsident. Mehrere Prozesse sollen die Zeit des brutalen 14-jährigen Bürgerkrieges unter Assad aufarbeiten. Zwischen 2011 und 2024 wurden dabei mehr als eine halbe Million Menschen getötet, die Infrastruktur des Landes liegt in Trümmern. Der Krieg führte zudem zu einer massiven Fluchtbewegung in die Nachbarländer wie den Libanon und weiter nach Europa.

© Lea Dohle

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Seit Ende April laufen die Prozesse vor der neu geschaffenen Vierten
Strafkammer des Justizpalasts. Bisher fanden solche Gerichtsverfahren im Ausland statt, unter
anderem auch in Deutschland und in Frankreich. Die aktuellen
Prozesse bringen die Verhandlungen zurück in das Land des Geschehens.
Sie sollen dokumentieren, wer welche Befehle gegeben hat, wer gefoltert
hat und wo die Massengräber liegen. Dabei geht es auch darum,
Gerechtigkeit für die Opfer im Inland zu schaffen und die
Rechtsstaatlichkeit im neuen Syrien zu etablieren.

Viele Herausforderungen im Prozess

Doch es gibt viele Herausforderungen: Nach Jahren des brutalen Regimes
wartet ein ganzes Volk auf Gerechtigkeit.
Es gibt jedoch in Syrien noch
kein Justizsystem mit unabhängigen Strukturen und
modernen Gesetzen. Etwa kennt das syrische Recht eigentlich keinen Tatbestand für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die
Menschlichkeit. Viele der Richter und Staatsanwälte
haben wenig bis gar keine Erfahrungen mit solch komplexen
Gerichtsverfahren.

Verbrechen in Kriegen

Verbrechen, die im Krieg begangen werden, können juristisch verfolgt werden. Das Römische Statut von 1998 legt fest, wofür der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag zuständig ist, und kategorisiert dabei folgende Taten:

Völkermord (Artikel 6)
Für die Klassifizierung als Völkermord ist die Absicht hinter der Tat entscheidend. Wer Menschen einer bestimmten Gruppe tötet oder schweren Schaden zufügt, um »eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören«, der macht sich des Völkermordes schuldig. Auch Sterilisation und die Entführung von Kindern werden in diesem Zusammenhang als Völkermord bezeichnet.

Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Artikel 7)
Wer die Zivilbevölkerung systematisch oder über einen längeren Zeitraum angreift, der begeht ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Dazu zählen etwa Verbrechen wie Tötung, Folter, Vertreibung, sexualisierte Gewalt, die Verfolgung bestimmter Gruppen und Apartheid.


Kriegsverbrechen (Artikel 8)

Kriegsverbrechen werden als Taten definiert, die gegen das Kriegsrecht verstoßen, also etwa die Genfer Konventionen von 1948. Diese sollen im Kriegsfall ein Mindestmaß an Humanität sicherstellen und die Zivilbevölkerung schützen sowie Soldatinnen und Soldaten, welche nicht mehr kämpfen. Auch Angriffe auf zivile Infrastruktur werden als Kriegsverbrechen definiert. 

Verbrechen der Aggression (Artikel 8bis)
Verbrechen der Aggression definieren die Vorbereitung und Ausführung von Angriffskriegen als eigenen Straftatbestand. Im Römischen Statut von 1998 wird der Begriff bereits als Zuständigkeitsgebiet des IStGH genannt, jedoch erst 2010 präzise definiert.

Kritiker sehen in den Verfahren daher lediglich einen
Versuch, die Bevölkerung oder auch ausländische Partner zu besänftigen.
Wieder andere bemängeln, dass Gräueltaten anderer bewaffneter Gruppen,
wie dschihadistischer Fraktionen oder Rebellenmilizen, in diesen
Prozessen bisher außen vor bleiben.

Zudem scheint eine Vollstreckung der Strafe für Assad unwahrscheinlich. Aktuell lebt er in der russischen Hauptstadt Moskau im Exil. Berichten zufolge soll sich sein jüngerer
und als brutaler »Schlächter«
bekannter Bruder Mahir ebenfalls nach Moskau abgesetzt haben. Sollten
sie jemals gefasst oder ausgeliefert werden, wartet auf sie in Damaskus
umgehend der Strafvollzug – oder ein neuer Prozess.

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