Heimspiel am Sonntag
Strafe ausgesetzt – K-Block beim Darmstadt-Spiel dabei
11.08.2026 – 14:21 UhrLesedauer: 2 Min.
Das Spiel Dresden gegen Hertha BSC im April wurde von Ausschreitungen überschattet (Archivbild): Der DFB hat die Strafe vorerst ausgesetzt. (Quelle: Sebastian Kahnert/dpa/dpa-bilder)
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Das Schiedsgericht des DFB hat die Vollstreckung der Teilsperrung vorläufig ausgesetzt. Das Hauptverfahren soll voraussichtlich im Herbst stattfinden.
Die vom DFB-Bundesgericht gegen Dynamo Dresden verhängte Strafe wird vorerst nicht vollstreckt. Nach Angaben des Vereins ist die Vollstreckung bis zum Abschluss des Schiedsverfahrens ausgesetzt worden. Das Heimspiel gegen den SV Darmstadt 98 am Sonntag, 16. August, findet damit ohne Sperrung einzelner Zuschauerbereiche im Rudolf-Harbig-Stadion statt. Bereits erworbene Tickets für die Blöcke K1 bis K5 behalten ihre Gültigkeit.
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Dynamo hatte beim Ständigen Schiedsgericht des DFB Klage gegen das Urteil des DFB-Bundesgerichts eingereicht und dabei zunächst die Aussetzung der Vollstreckung beantragt. Das Schiedsverfahren selbst soll nach Vereinsangaben voraussichtlich im Herbst stattfinden.
Ausschreitungen bei Dynamo-Spiel gegen Hertha BSC
Grundlage des Verfahrens sind die Vorfälle beim Spiel gegen Hertha BSC am 4. April. Im Dresdner Block wurden 27 pyrotechnische Gegenstände gezündet, mindestens 77 Anhänger betraten den Innenraum und feuerten bengalische Feuer sowie Raketen in Richtung des Gästeblocks. Das Spiel musste 19 Minuten unterbrochen werden, mindestens 17 Personen wurden verletzt.
Oskar Riedmeyer, Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts, sagte in seiner Urteilsbegründung: „Das Beschießen von Menschen mit Feuerwerkskörpern kann nicht ansatzweise hingenommen werden. Ebenso stellt das massenhafte Betreten des Innenraums, das eine Fortsetzung des Spiels unmöglich macht, einen Eingriff in den Wettbewerb dar, der unter allen Umständen verhindert werden muss.“
DFB-Bundesgericht lehnte Dynamo-Berufung ab
Das DFB-Sportgericht hatte Dynamo zu einer Geldstrafe von 91.200 Euro verurteilt sowie zu einem Zuschauer-Teilausschluss bei den nächsten beiden Heimspielen – die Strafe für das zweite Spiel ist zur Bewährung bis Sommer 2027 ausgesetzt.
Die Dresdner Berufung gegen dieses Urteil hatte das DFB-Bundesgericht zurückgewiesen. Dresden hatte den Teilausschluss als Kollektivstrafe bezeichnet; diese Einordnung überzeugte weder das Sportgericht noch das Bundesgericht.
