Als Mitte Juli bekannt wurde, dass Jens Spahn und sein Ehemann Daniel Funke mithilfe einer amerikanischen Leihmutter Eltern eines Kindes geworden sind, entbrannte eine heftige öffentliche Debatte. Spahn, der als Gesundheitsminister und Fraktionschef der Union im Bundestag lange zu den einflussreichsten Politikern der CDU zählte, hatte die Familiengründung zunächst bewusst diskret gehalten, zeigte sich dann aber bei Instagram als stolzer Papa. Die Reaktionen reichten von Verständnis bis zu scharfer Kritik – nicht zuletzt, weil Leihmutterschaft in Deutschland verboten ist und Spahn als Unionspolitiker einer Partei angehört, die sich traditionell einem konservativen Familienbild verpflichtet sieht. Mehr noch: Spahn hatte in der Vergangenheit selbst dagegen votiert, Leihmutterschaft in Deutschland zu erlauben. Am Ende trat er zurück.

Befürworter verteidigen die persönliche Entscheidung des Paares: Gleichgeschlechtliche Männerpaare seien in Deutschland schlicht ohne eine solche Möglichkeit, biologisch eigene Kinder zu bekommen. Kritiker hingegen sahen in dem Fall ein grundsätzliches Problem: Ein wohlhabender Politiker umgehe im Ausland Gesetze, die für alle anderen Deutschen gelten – und setze damit ein zweifelhaftes Signal. Feministinnen und Bioethikerinnen nutzten den Aufruhr, um auf die strukturellen Risiken für Leihmütter hinzuweisen. In den USA wurde ein solcher Fall nun nach einer Berichterstattung des „Wall Street Journal“ öffentlich diskutiert.

Der rechtliche Kontrast zwischen Deutschland und den USA könnte in dieser Frage kaum größer sein. Hierzulande ist Leihmutterschaft nach dem Embryonenschutzgesetz von 1990 sowie dem Adoptionsvermittlungsgesetz ausdrücklich verboten und unter Strafe gestellt – sowohl die Vermittlung als auch die medizinische Durchführung. In den Vereinigten Staaten hingegen – vor allem in Bundesstaaten wie Kalifornien – sind Leihmutterschaftsverträge rechtlich anerkannt, und die Wunscheltern können bereits vor der Geburt als rechtliche Eltern eingetragen werden.

Dass dort dennoch lange nicht alles komplikationslos läuft, zeigt der vom „Wall Street Journal“ recherchierte Fall: Beim dritten Mal lief die Schwangerschaft der jungen Mutter Nia nicht nach Plan. Schwere Komplikationen zwangen die Ärzte, der Texanerin bei der Geburt die Eileiter und Gebärmutter zu entfernen. Die Wunscheltern aus der Hauptstadt Washington erhielten das Kind, während sie kein eigenes mehr bekommen kann. Schlimmer noch: Die Leihmutter blieb auf mehr als 180.000 Dollar an Arzt- und Krankenhausrechnungen sitzen. Hinzu kamen nicht beglichene Vergütungen in Höhe von knapp 44.800 Dollar, darunter Geld für den Verlust ihrer Fortpflanzungsorgane.

Rund 11.000 Leihmutterschaften liefen in den USA 2025 nicht nach Plan

Nia half am Ende auch ein fingerdicker Vertrag nicht. Damit hatte sie die Leihmutterschaft für einen Filmemacher und einen Rechtsanwalt abgeschlossen. Das schwule Paar erwies sich als zahlungsunfähig. Die Agentur hatte es versäumt, den finanziellen Hintergrund zu prüfen. Sonst hätte sie gewusst, dass die 95.000 Dollar für das Treuhandkonto zum guten Teil nur geliehen waren und es um die Zahlungsmoral der beiden schlecht bestellt war.

Die Texanerin verklagte die kalifornische Agentur, die eine Provision eingestrichen hatte und nach der Problemgeburt abtauchte. Einer von vielen Fällen der rund 11.000 Leihmutterschaften, die im vergangenen Jahr in den USA nicht nach Wunsch verliefen. Die betroffenen Frauen zahlen so den Preis für ein boomendes Geschäft. Nach einer Erhebung von Global Market Insights machte der Markt für „Surrogates“ – so werden Frauen genannt, die für andere Kinder austragen – in den USA 2024 mehr als fünf Milliarden Dollar aus, Tendenz steigend.

Wie das Geschäft mit Leihmutterschaften funktioniert

Der Weg zum Wunschbaby folgt in den USA einem festen Muster. Agenturen legen zahlenden Kunden Dutzende Profile von Eizellspenderinnen und austragenden Frauen zur Auswahl vor. Kanzleien setzen die Verträge auf. Kliniken pflanzen den Leihmüttern die Embryonen ein.

Das Gesamtpaket kann bis zu 200.000 Dollar kosten. Agenturen streichen pro Leihmutterschaft im Schnitt 40.000 bis 50.000 Dollar ein, unabhängig von den Zahlungen an die Frauen. Diese Provision fließt oft schon, sobald sich die Leihmutter auf ein Paar festgelegt hat, nicht erst nach einer erfolgreichen Geburt. Die Frauen, die das Kind austragen, erhalten zwischen 45.000 und 80.000 Dollar, ausgezahlt in Raten über die Schwangerschaft. Dafür hinterlegen die Auftraggeber einen Teil des Geldes vorab auf einem Treuhandkonto.

Kein einheitlicher Rechtsrahmen in den USA

Ein Branchenverband zählt in den USA mindestens 155 Agenturen, eine Marktforscherin schätzt bis zu 1100. Harte Zahlen fehlen aber, weil es keine Registrierungspflicht gibt. Statt eines nationalen Gesetzes gibt es ein Wildwest an Bestimmungen. 31 Bundesstaaten haben Regeln für Vermittler von Leihmüttern, die oft große Lücken aufweisen. Viele weitere Staaten haben gar keine. Verboten ist das Geschäft mit den Wunschbabys nur in Louisiana.

Kalifornien hat sich zum Zentrum der Reproduktionsbranche entwickelt, weil dort Gerichte bereits seit den 90er-Jahren die Rechte von Wunscheltern weitreichend anerkannten. Egal, ob sie verheiratet, alleinstehend, hetero- oder homosexuell sind. Solange die Beteiligten die formalen Voraussetzungen erfüllen, hält sich der Staat zurück. Meist steht dort schon vor der Geburt fest, dass die Auftraggeber als Eltern auf die Geburtsurkunde kommen.

Auch in vielen anderen Staaten muss die Leihmutter das Kind nicht förmlich abgeben, sondern ist von Anfang an per Definition keine Sorgeberechtigte. Anders liegt der Fall, wenn die Frau ihre eigene Eizelle befruchten lässt. Dann kann sie Rechte an dem Baby einklagen. Die meisten Leihmutterschaften sind heute aber solche, bei denen auch die Eizelle von einer Spenderin stammt. Das Fehlen eines einheitlichen Rechtsrahmens hat die USA international zu einem Magneten für Kunden gemacht, die – wie der deutsche Politiker Spahn und sein Ehemann – im eigenen Land ihren Kinderwunsch nicht erfüllen können.

Während viele Länder das Geschäft mit der Leihmutterschaft verbieten, lassen die USA genügend Spielraum, unter dem Deckmantel der „reproduktiven Freiheit“ den Körper zu kommerzialisieren. Wobei das Austragen und Gebären von Kindern nur ein Aspekt ist. Auch die Auswahl der Gene wird zur Ware. Agenturen werben um junge Frauen, die besonders schön, sportlich oder erfolgreich sind. Dafür bieten sie ein paar Tausend Dollar und mehr. Ein Uni-Abschluss von Harvard oder Yale treibt den Preis. Kliniken verkaufen die Vorauswahl der Embryonen und genetische Tests vor der Einpflanzung.

Selbst die Übergabe des Kindes kann zum Geschäft werden. Firmen wie Babycoming bieten an, Neugeborene mit einer Vollmacht aus der Klinik zu holen und zu den Auftraggebern zu bringen. Das weitgehend unregulierte Geschäft rund um das Wunschbaby hat in den USA so viel Potenzial, dass es private Investoren auf den Plan ruft. Sie kaufen Kliniken, Agenturen und Servicefirmen und schnüren sie zu Ketten zusammen. Der New Yorker Private-Equity-Fonds Cortec etwa bündelte seit 2022 drei führende Agenturen zu Northstar Fertility Partners. Der Anbieter Kindbody, gestützt von Wagniskapitalgebern, betreibt 27 Standorte. Auch internationale Investoren mischen mit, etwa die in der chinesischen Provinz Sichuan ansässige Jinxin Fertility Group.

Auf der Strecke bleiben Frauen wie Nia. Für sie hat sich das Geschäft mit der Leihmutterschaft nicht gelohnt. Der Richter in Kalifornien befand, die Agentur habe mit ihrem Vertrag den Körper der Frau für ein „profitables Unternehmen“ genutzt. Die Risiken, die Nia trug, stünden in keinem Verhältnis zu denen der Agentur. Der Richter sprach der texanischen Leihmutter in seinem Urteil 20.000 Dollar zu. Bei Weitem nicht genug für ihre Arztrechnungen. Die Hälfte davon schuldet sie schon jetzt ihrem Anwalt, der nach dem Berufungsverfahren auf weitere Honorare pochen wird.