
Eingang zur russischen Staatsduma: Der Partei Jabloko bleibt er versperrt
(Bild: Ultraskrip/Shutterstock.com)
Gericht kippt Zulassung von Oppositionspartei Jabloko. Die Partei sieht wegen ihrer Haltung zum Ukraine-Krieg eine politische Motivation. Ein Überblick.
Der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation hat auf Klage der regierungsnahen Kleinpartei Rodina (Heimat) hin die oppositionelle Kleinpartei Jabloko (Apfel) von den Wahlen zur Staatsduma im September ausgeschlossen.
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Am 10. August wurde zunächst der Tenor des Urteils verkündet, doch den Äußerungen von Vertretern der Zentralen Wahlkommission waren Medienberichten zufolge Urheberrechtsverletzungen im Rahmen des Wahlkampfs der Hauptgrund für die Entscheidung.Parteivertreter von Jabloko und Kritiker sehen in dem Urteil einen Schritt politische Konkurrenz auszuschalten.
Das Wahlprogramm der Partei umfasst nur 43 Wörter und beinhaltet die Forderung nach einer sofortigen Vereinbarung über eine Waffenruhe im Krieg gegen die Ukraine, was im Widerspruch zur offiziellen Regierungshaltung steht.
Fragliche Anklagepunkte
Der größte Teil der Vorwürfe der Kläger bezog sich verschiedene auf Urheberrechtsverletzungen im Rahmen des Wahlkampfs. In den registrierten Wahlkampfmaterialien sei etwa ein Link zur Website von Jabloko enthalten, der zu einem Interview mit dem Parteigründer Grigori Jawlinski vom 27. Juli 2026 führe, das eindeutig Wahlkampf-orientierten Charakter habe, argumentierten Vertreter von Rodina.
Dabei seien etwa Textzeilen aus einem Lied, Embleme politischer Parteien, Abbildungen verschiedener öffentlicher Personen sowie Filmausschnitte verwendet worden, obwohl die Partei keine Rechte zur Nutzung und Bearbeitung dieser Materialien erhalten habe.
Neben anderen einzelnen Vergehen warf Rodina der Partei Jabloko eine Verletzung der Urheberrechte des US-amerikanischen Unternehmens OpenAI vor; aufgrund der Veröffentlichung von durch ChatGPT generierten Bildern. Nach Ansicht der Kläger sei ferner das Emblem der Partei dem Plakat des Künstlers El Lissitzky aus dem frühen 20. Jahrhundert mit dem Titel „Schlagt die Weißen mit dem roten Keil“ nachempfunden.
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Über die Verletzung von Urheberrechten hinaus wiesen die Kläger auf einen erheblichen Anstieg der Anzahl von Veröffentlichungen hin, deren Kosten nicht aus dem Wahlkampfbudget beglichen worden seien.
Dabei seien Inhalte zur Unterstützung von Jabloko-Anhängern in ausländischen sozialen Netzwerken in Höhe von mehr als 88 Millionen Rubel (rund 919.000 Euro) gefördert worden. Davon entfielen etwa 70 Millionen Rubel (731.000 Euro) auf Werbung bei ausländischen Akteuren und in Russland gesperrten Social-Media-Plattformen, wobei eine Bezahlung aus Mitteln des Wahlfonds nicht möglich ist.
Zudem wertete Rodina die Forderung eines Waffenstillstands in einer Situation, in der ein Teil des Territoriums der neuen (beanspruchten, Anm. d. Verf.) Föderationssubjekte Russlands von den ukrainischen Streitkräften kontrolliert wird, als Aufruf zur Verletzung der territorialen Integrität der Russischen Föderation.
Jabloko weist Vorwürfe zurück
Vertreter von Jabloko wiesen die Vorwürfe zurück: Es gebe „keinerlei Gründe“, die Partei von den Wahlen auszuschließen. „Alle Unterlagen wurden von der Zentralen Wahlkommission geprüft, die Entscheidung über die Zulassung wurde einstimmig getroffen“, erinnerte Parteichef Nikolai Rybakov.
Allgemeine Redewendungen seien nicht urheberrechtlich geschützt, externe Veröffentlichungen seien nicht in Auftrag gegeben worden, und bei KI-generierten Bildern lägen die Rechte beim Nutzer, nicht bei der KI. Die Parteisymbole seien als offizielles Material anzusehen, da sie von der Zentralen Wahlkommission bei der Veröffentlichung der Wahlergebnisse zur letzten Staatsduma verwendet worden seien. Die Behauptung, dass ein Waffenstillstand zu einer Änderung der Grenzen der Russischen Föderation führen würde, sei eine Spekulation des Klägers.
Diese Argumente überzeugten das Gericht jedoch nicht. Mit dem Urteil folgte Richter Wjatscheslaw Kirillow einigen Punkten der Klage. Auf Ersuchen der Partei ließ er jedoch eine Berufung ausdrücklich zu.
Laut Angaben des Wahlexperten Garegin Mitin habe es bislang noch keine Fälle gegeben, in denen eine Partei wegen Urheberrechtsverletzung von den Bundeswahlen ausgeschlossen wurde, allerdings sei dies bei regionalen und kommunalen Wahlen schon vorgekommen.
Klage und Urteil wirken alles in allem politisch motiviert und politisch zustande gekommen. Die Zahlen sprechen jedoch eher dagegen, dass sich hier ein großer oppositioneller Konkurrent aufbauen würde und nun ausgeschaltet werde, wie es einige westliche Medienberichte suggerieren.
Politische Motivation und Implikationen
In Parteistärke war Jabloko zuletzt im Jahr 1999 in die Staatsduma eingezogen mit 5,93 Prozent der Stimmen. 2003 scheiterte die Partei mit 4,3 Prozent an der Fünf-Prozent-Hürde, war aber noch mit vier Einzelmandaten vertreten.
Nach den offiziellen Ergebnissen der russischen Parlamentswahlen 2021 erhielt Jabloko noch 1,34 Prozent der Stimmen auf der föderationsweiten Parteiliste. Es ist unwahrscheinlich, dass die Partei einen merklichen Faktor in der zukünftigen Parlamentspolitik spielen würde – was allerdings nicht den Ausschluss von den Duma-Wahlen rechtfertigen kann.
Von der allgemeinen Thematik her hat die Partei Neue Leute, die 2021 mit 5,32 Prozent erstmals knapp in die Staatsduma eingezogen war, am ehesten Konkurrenz durch Jabloko zu fürchten und könnte durch diese Partei um den Wiedereinzug bangen. Ob diesbezüglich politische Machenschaften im Hintergrund des vorliegenden Sachverhalts eine Rolle spielen, liegt im Bereich des Möglichen, kann aber nur gemutmaßt werden.
Es bleibt derzeit der Zeitpunkt sowie die Art und Weise des Berufungsverfahrens abzuwarten und welche Aufmerksamkeit es bekommt. Schließlich war die Partei zuvor bereits zu den Parlamentswahlen zugelassen.
Vom 18. bis 20. September finden in der Russischen Föderation neben der Wahl zur Staatsduma auch zahlreiche Kommunal- und Regionalwahlen statt, an denen Jabloko auf lokalen Ebenen in vielen, aber nicht allen Föderationssubjekten zugelassen ist. Die Partei kann ihre Inhalte verbreiten und es liegt kein allgemeines Verbotsverfahren gegen sie vor.
In der Ukraine, die von westlichen Staaten explizit als Demokratie eingeordnet wird, wurden bereits seit 2022 eine Reihe von Oppositionsparteien mit oppositionellen prorussischen Inhalten verboten; darunter etwa die Oppositionsplattform für das Leben, die Partei der Regionen (die ehemalige Partei des früheren Präsidenten Viktor Janukowitsch), die Kommunistische Partei der Ukraine sowie zuletzt die Slawische Partei (verboten im Oktober 2024) und Partei „Rus“ (verboten im Juni 2026).