Trockenheit in Deutschland
110 Kommunen sprechen Wasserentnahmeverbot aus
13.08.2026 – 19:19 UhrLesedauer: 13 Min.
Rasensprenger: Grünflächen dürfen vielerorts nur eingeschränkt bewässert werden. (Quelle: Christoph Hardt/imago)
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Zahlreiche Kommunen haben ihren Anwohnern inzwischen untersagt, Wasser aus dem eigenen Brunnen zu fördern, den Garten mit Leitungswasser zu bewässern oder ihr Auto zu waschen. Ein Überblick, was wo gilt.
Durch den ausbleibenden, flächendeckenden Landregen und die konstant hohen Temperaturen sind die Böden in Deutschland ausgetrocknet. Pflanzen und Tiere leiden, Pegelstände von Flüssen und Seen sinken in kritische Bereiche. Aus diesem Grund haben zahlreiche Kommunen ein Wasserentnahme- und sogar ein Bewässerungsverbot ausgesprochen.
Da kein einheitliches, bundesweites Verbot existiert, treffen die Landkreise und Städte per Allgemeinverfügung die Entscheidung. Dabei orientieren sie sich unter anderem an den Pegelständen und der Wetterlage. Das heißt, dass sich jeder Anwohner selbst informieren muss, was aktuell für sein Wohngebiet gilt.
Und die Zahl der betroffenen Gebiete wächst: Inzwischen ist fast jeder zweite Landkreis in Deutschland von Grundwasserstress betroffen. Die anhaltende Trockenheit und Hitze im Sommer 2026 haben die Situation weiter verschärft, weshalb immer mehr Kommunen zu restriktiven Maßnahmen greifen. So haben bereits über 80 Landkreise, Städte und Wasserversorger entweder Wasserentnahmeverbote verhängt, Bewässerungsauflagen erlassen oder die Bevölkerung zum Wassersparen aufgerufen.
- Anhaltende Trockenheit: Die Waldbrandgefahr ist hoch
Das umfasst ein Wasserentnahmeverbot
Ein Wasserentnahmeverbot umfasst in der Regel:
- die Entnahme von Wasser aus Flüssen, Bächen, Seen und Teichen mit Pumpen oder anderen technischen Hilfsmitteln,
- die Bewässerung von Gärten, Grünflächen und Sportanlagen während der heißesten Tageszeiten,
- das Befüllen von Pools,
- sowie teilweise die Nutzung von Wasser aus Gartenbrunnen.
Oft sind die Einschränkungen oder Verbote zeitlich begrenzt, beispielsweise tagsüber von 10 bis 18 Uhr oder von 8 bis 19 Uhr. Wer etwa gegen das Gartenbewässerungsverbot verstößt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen.
Das ist weiterhin erlaubt
Von dem Bewässerungsverbot ausgenommen sind unter anderem Bäume, einzelne Beete sowie die Verwendung besonders effizienter Beregnungssysteme wie Tropf- und Tröpfchenbewässerung – sofern das Wasser unmittelbar im Wurzelbereich ausgebracht wird. Einige Kommunen schränken allerdings auch letztere Bewässerungsformen in den Mittagsstunden ein, um die Verdunstung zu verringern.
Das Tränken von Vieh bleibt vielerorts weiterhin gestattet.
Die Bewässerung aus der Regentonne mit der Gießkanne ist weiterhin auch während der Mittagszeit erlaubt.
Wo aktuell Verbote gelten
Je nach Region unterscheiden sich die Regelungen zur Wasserentnahme sowie Gartenbewässerung deutlich. Hier ein Überblick über betroffene Gebiete (Stand August 2026):
Baden-Württemberg
- Landkreis Biberach, Bodenseekreis, Rottweil und Ravensburg: Die Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen ist verboten – etwa zur Bewässerung von Gärten oder Feldern. In Biberach gilt das Verbot zunächst bis Ende August.
- Landkreis Tuttlingen, Landkreis Böblingen, Schwarzwald-Baar-Kreis und Zollernalbkreis, Landkreis Esslingen: Aufgrund der anhaltenden Trockenheit haben mehrere Landkreise umfassende Wasserentnahmebeschränkungen verhängt. Das Verbot gilt bis zum 30. September. In den Gebieten ist das Entnehmen von Wasser in geringen Mengen für Privatpersonen, die Land- und die Forstwirtschaft untersagt. Verstöße werden teilweise mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro bestraft.
- Landkreis Konstanz: Die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern wie Bächen, Flüssen, Seen und Teichen ist bis zum 31. August nicht gestattet. Ausgenommen von dem Verbot sind das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro rechnen. Eine Verlängerung des Verbots ist möglich.
- Landkreis Sigmaringen: Die Untere Wasserbehörde beim Landratsamt Sigmaringen hat die Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen bis zum 30. September untersagt. Von dem Verbot ausgenommen ist die Wasserentnahme aus Baggerseen. Auch Tränken von Vieh dürfen weiterhin mit Wasser gefüllt werden.
- Landkreis Reutlingen: Das Landratsamt Reutlingen untersagt die Wasserentnahme aus vielen öffentlichen oberirdischen Gewässern im Landkreis. Das Verbot gilt voraussichtlich bis zum 15. September. Ausgenommen von der Regel ist die Wasserentnahme für den Gemeingebrauch im Landkreis Reutlingen aus dem Neckar, der Erms, der Echaz, der Großen Lauter flussabwärts ab dem Zusammenfluss der Gächinger Lauter und der Großen Lauter, der Zwiefalter Aach und dem Kesselbach, erklärt die Behörde.
- Landkreis Waldshut: In Teilen des Landkreises Waldshut darf kein Wasser aus Fließgewässern wie Bächen, Flüssen und Kanälen sowie aus Seen entnommen werden. Von dem Verbot ausgenommen ist die Entnahme aus dem Rhein. Konkret von dem Wasserentnahmeverbot betroffen sind die Gemeinden Hauensteiner Alb bei St. Blasien, Wutach bei Oberlauchringen und Kotbach bei Oberlauchringen. Die Gemeinde im Wutachtal könnte folgen.
- Landkreis Lörrach: Aufgrund der niedrigen Pegelstände in Bächen, Flüssen und Seen darf im gesamten Landkreis Lörrach kein Wasser mehr aus Oberflächengewässern entnommen werden. Ausgenommen vom Verbot ist der Rhein. Das Verbot gilt vorläufig bis zum 17. September, kann je nach Wetterlage allerdings verlängert werden.
- Stuttgart: In der Landeshauptstadt gilt seit 26. Juni ein vollständiges Wasserentnahmeverbot: Für private Zwecke darf kein Wasser mehr aus Bächen, Flüssen oder Seen geschöpft werden. Das Verbot gilt bis zum 31. August, kann aber verlängert werden.
- Der Landkreis Karlsruhe bittet seine Bewohner, kein Wasser aus den Fließgewässern zu entnehmen. Auch das Wasserschöpfen zum Beispiel mit Gießkannen, soll eingestellt werden. Darüber hinaus ist das Aufstauen von Wasser und das Abpumpen mit einer Motorpumpe verboten.
- Darüber hinaus gelten Beschränkungen für: Breisgau-Hochschwarzwald, Freiburg im Breisgau, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, Rastatt, Calw, Tübingen, Alb-Donau-Kreis, Heilbronn, Göppingen, Ostalbkreis, Heidenheim, Rems-Murr-Kreis, Schwäbisch Hall, Hohenlohekreis, Neckar-Odenwald-Kreis und Main-Tauber-Kreis.
Auch in anderen Landkreisen greift bereits ein Wasserentnahmeverbot. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob es auch für Sie gilt.
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