
Gericht entscheidet
Stand: 14.08.2026 05:30 Uhr
Ein Dresdner, der mit Raubkatzen handeln will, hat vor dem Sächsische Oberverwaltungsgericht teilweise Recht bekommen. Die Stadt Dresden muss seinen Antrag auf Erteilung einer tierschutzrechtlichen Erlaubnis für den Handel mit Raubkatzen erneut prüfen, wie das Gericht in Bautzen mitteilte. Das heißt: Der Handel mit Raubkatzen kann von Kommunen nicht grundsätzlich untersagt werden.

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Handel und Haltung nicht grundsätzlich verboten
Der Kläger will vor allem den Kauf von Raubkatzen vermitteln und dabei auch Privatleute als Käufer ansprechen. Nach Auffassung des Gerichts darf so ein Geschäftsmodell nicht grundsätzlich verhindert werden, solange der Gesetzgeber weder den Handel mit geschützten Großkatzen noch deren private Haltung verbietet.
Zudem habe die Stadt Dresden bei der Prüfung zu hohe Anforderungen an die Sachkunde des Antragstellers gestellt.

Nach Ansicht der Richter am Oberverwaltungsgericht in Bautzen wurden an den Antragsteller teilweise zu hohe Anforderungen gestellt.
In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Dresden die Klage abgewiesen. Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Stadt Dresden kann innerhalb eines Monats Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen.
Private Wildtierhaltung: kaum Überblick, wenig Regeln in Sachsen
- Wie viele exotische Tiere privat gehalten werden, ist in Sachsen nicht bekannt. Ein allgemeines Verbot gibt es in hierzulande nicht. In vielen Fällen muss die Haltung nur der Kommune mitgeteilt werden. Nur in manchen Städten und Gemeinden braucht man eine Erlaubnis.
- Bei den gesetzlichen Vorgaben sehen Tierschützer und Tierheim-Verantwortliche Handlungsbedarf der Politik – etwa bei Mindestanforderungen an die Haltung für viele Arten. Die private Haltung müsse endlich per Gesetz eingeschränkt werden, verlangen sie.
Quelle: eigene MDR-Recherche
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Beschlagnahmte Großkatzen
MDR (kbe/kav)