Kommunalwahl 2026/Foto mit KI bearbeitet/GCN
GARBSEN – Am Sonntag, 13. September 2026, werden in Garbsen wichtige politische Weichen für die kommenden Jahre gestellt. Bei der Kommunalwahl entscheiden die Bürgerinnen und Bürger nicht nur über die Zusammensetzung des Rates der Stadt Garbsen. Gewählt werden außerdem die Ortsräte, die Regionsversammlung sowie die neue Bürgermeisterin oder der neue Bürgermeister und die Regionspräsidentin oder der Regionspräsident.
Damit erhalten die Wahlberechtigten mehrere Stimmzettel. Bei den Wahlen zu den politischen Vertretungen dürfen jeweils bis zu drei Stimmen vergeben werden. Bei den beiden Direktwahlen gibt es dagegen jeweils nur eine Stimme.
Wer wird am 13. September in Garbsen gewählt?
Die Garbsenerinnen und Garbsener stimmen voraussichtlich über fünf verschiedene kommunalpolitische Ebenen ab:
- die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister der Stadt Garbsen,
- den Rat der Stadt Garbsen,
- den jeweils zuständigen Ortsrat,
- die Regionsversammlung der Region Hannover,
- die Regionspräsidentin oder den Regionspräsidenten.
Wie viele Stimmzettel eine Person tatsächlich erhält, hängt unter anderem davon ab, in welchem Stadtteil und damit in welchem Ortsratsbereich sie wohnt.
Direktwahl des Garbsener Bürgermeisters
Bei der Bürgermeisterwahl entscheiden die Wahlberechtigten unmittelbar darüber, wer künftig an der Spitze der Stadtverwaltung steht. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister leitet die Verwaltung, vertritt die Stadt nach außen und gehört kraft Amtes auch dem Rat der Stadt Garbsen an.
Auf dem Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl darf nur ein Kreuz gesetzt werden. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält.
Erreicht am 13. September niemand die erforderliche absolute Mehrheit, findet am Sonntag, 27. September 2026, eine Stichwahl statt. Dann treten nur noch die beiden Personen gegeneinander an, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben.
Wahl des Rates der Stadt Garbsen
Der Rat ist die zentrale politische Vertretung der Stadt. Seine Mitglieder werden als Ratsfrauen und Ratsherren bezeichnet. Sie entscheiden über zahlreiche Angelegenheiten, die das Leben in Garbsen unmittelbar betreffen.
Dazu zählen unter anderem:
- der städtische Haushalt und die Verwendung der Steuermittel,
- Schulen, Kindertagesstätten und Jugendeinrichtungen,
- Straßen, Radwege und kommunale Verkehrsprojekte,
- Feuerwehr und Bevölkerungsschutz,
- Sportstätten, Schwimmbäder und Kulturangebote,
- Baugebiete und Stadtentwicklung,
- Klimaschutz und kommunale Energieprojekte,
- Gebühren, Satzungen und freiwillige Leistungen der Stadt.
Dem derzeitigen Rat gehören 42 gewählte Ratsmitglieder sowie der Bürgermeister an. Die genaue Sitzverteilung nach der Wahl richtet sich danach, wie viele Stimmen die Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber erhalten. Eine feste Fünf-Prozent-Hürde wie bei Bundestags- oder Landtagswahlen gibt es bei niedersächsischen Kommunalwahlen nicht. Allerdings muss rechnerisch eine ausreichende Stimmenzahl für die Zuteilung eines Sitzes erreicht werden.
Die Ratsmitglieder werden für eine fünfjährige Wahlperiode gewählt.
Drei Stimmen für den Stadtrat
Bei der Wahl des Rates können die Wählerinnen und Wähler bis zu drei Stimmen vergeben. Diese dürfen sehr flexibel verteilt werden.
Alle drei Stimmen können einer Partei oder Wählergruppe gegeben werden. Es ist aber auch möglich, einer bestimmten Kandidatin oder einem bestimmten Kandidaten zwei oder drei Stimmen zu geben. Dieses Bündeln mehrerer Stimmen wird als Kumulieren bezeichnet.
Die Stimmen können außerdem auf unterschiedliche Personen und sogar auf verschiedene Parteien oder Wählergruppen verteilt werden. Das nennt sich Panaschieren.
Beispielsweise können zwei Stimmen an eine Kandidatin einer Partei und eine weitere Stimme an einen Kandidaten einer anderen Liste vergeben werden. Auch nur ein oder zwei Stimmen abzugeben, ist zulässig. Werden auf einem Stimmzettel jedoch mehr als drei Stimmen vergeben, kann dieser ungültig sein.
Vier Ortsräte werden in Garbsen gewählt
Neben dem Stadtrat gibt es in Garbsen vier Ortsräte:
- Ortsrat Berenbostel,
- Ortsrat Garbsen,
- Ortsrat Horst,
- Ortsrat Osterwald.
Die Ortsräte vertreten die Interessen der ihnen zugeordneten Stadtteile. Sie beschäftigen sich vor allem mit Angelegenheiten, die das örtliche Zusammenleben und die Entwicklung der jeweiligen Ortschaft betreffen.
Dabei kann es beispielsweise um die Gestaltung öffentlicher Plätze, Spielplätze, Grünflächen, Straßenbenennungen, örtliche Veranstaltungen, Vereinsförderung oder die Verwendung bestimmter Ortsratsmittel gehen. Darüber hinaus können die Ortsräte zu Planungen und Vorhaben Stellung nehmen, Vorschläge machen und Anregungen oder Bedenken gegenüber Rat und Verwaltung äußern.
Für die Wahl des zuständigen Ortsrates erhalten die Wahlberechtigten ebenfalls einen eigenen Stimmzettel mit bis zu drei Stimmen. Auch hier können die Stimmen kumuliert oder auf verschiedene Listen und Personen verteilt werden. Die Stadt Garbsen führt derzeit vier Ortsratsbereiche.
Werden die Ortsbürgermeister direkt gewählt?
Nein. Die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister werden nicht unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt.
Die Bevölkerung wählt zunächst die Mitglieder des jeweiligen Ortsrates. Nach der Kommunalwahl kommt der neu gewählte Ortsrat zu seiner ersten Sitzung zusammen. In dieser Sitzung wählen die Ortsratsmitglieder aus ihrer Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden. Diese Person trägt anschließend die Bezeichnung Ortsbürgermeisterin oder Ortsbürgermeister.
Welche Partei den Ortsbürgermeister stellt, hängt somit nicht allein davon ab, welche Liste bei der Ortsratswahl die meisten Stimmen erhalten hat. Entscheidend sind die Mehrheitsverhältnisse und die Wahl innerhalb des neuen Ortsrates.
Wahl der Regionsversammlung
Garbsen gehört zur Region Hannover. Deshalb bestimmen die Wahlberechtigten auch über die Zusammensetzung der Regionsversammlung.
Die Regionsversammlung ist mit einem Kreistag vergleichbar und entscheidet über Aufgaben, die mehrere Städte und Gemeinden betreffen. Dazu gehören beispielsweise:
- der öffentliche Personennahverkehr,
- die Abfallentsorgung,
- regionale Krankenhäuser und Gesundheitsangebote,
- Berufsschulen,
- soziale Leistungen und Jugendhilfe,
- Natur- und Umweltschutz,
- Regionalplanung,
- Rettungsdienst und Katastrophenschutz.
Bei der Kommunalwahl 2026 werden insgesamt 84 Abgeordnete in die Regionsversammlung gewählt. Auch auf diesem Stimmzettel stehen den Wahlberechtigten drei Stimmen zur Verfügung, die kumuliert oder panaschiert werden können.
Direktwahl des Regionspräsidenten
Zusätzlich wird die Regionspräsidentin oder der Regionspräsident direkt gewählt. Das Amt umfasst sowohl die Leitung der Regionsverwaltung als auch die politische Vertretung der Region Hannover.
Auch bei dieser Wahl darf nur eine Stimme vergeben werden. Erhält niemand im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, ist ebenfalls eine Stichwahl zwischen den beiden bestplatzierten Kandidatinnen oder Kandidaten erforderlich.
Wer darf bei der Kommunalwahl abstimmen?
Wahlberechtigt ist grundsätzlich, wer am Wahltag
- mindestens 16 Jahre alt ist,
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
- seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet wohnt,
- im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen gültigen Wahlschein besitzt.
Damit dürfen bei Kommunalwahlen auch Jugendliche ab 16 Jahren sowie in Garbsen lebende Bürgerinnen und Bürger aus anderen EU-Staaten ihre Stimme abgeben.
Für die Ortsratswahl muss der Wohnsitz im jeweiligen Ortsratsbereich liegen. Wer beispielsweise in einem Stadtteil des Ortsratsbereiches Osterwald wohnt, kann nur über die Zusammensetzung dieses Ortsrates abstimmen.
Wahllokal und Briefwahl
Die Wahllokale sind am Sonntag, 13. September, grundsätzlich von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Das jeweils zuständige Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben.
Zur Wahl sollten die Wahlbenachrichtigung und ein gültiges Ausweisdokument mitgenommen werden. Sollte die Wahlbenachrichtigung verloren gegangen sein, kann die Stimmabgabe grundsätzlich trotzdem möglich sein, sofern die betreffende Person im Wählerverzeichnis eingetragen ist und sich ausweisen kann.
Wer am Wahltag verhindert ist oder lieber von zu Hause aus abstimmen möchte, kann Briefwahl beantragen. Die dafür geltenden Fristen und Möglichkeiten werden von der Stadt Garbsen zusammen mit den Wahlunterlagen bekannt gegeben.
Mehrere Stimmzettel – aber unterschiedliche Regeln
Die Kommunalwahl wirkt wegen der verschiedenen Stimmzettel zunächst kompliziert. Grundsätzlich lässt sie sich jedoch einfach zusammenfassen:
Für den Rat der Stadt, den Ortsrat und die Regionsversammlung stehen jeweils bis zu drei Stimmen zur Verfügung. Diese Stimmen können einer Liste, einzelnen Personen oder unterschiedlichen Listen und Personen gegeben werden.
Für die Wahl des Bürgermeisters und des Regionspräsidenten gibt es dagegen jeweils nur eine Stimme.
Wer bei der Stimmabgabe unsicher ist, sollte die Hinweise am oberen Rand der jeweiligen Stimmzettel genau lesen. Dort ist angegeben, wie viele Stimmen vergeben werden dürfen.
Kommunalpolitik entscheidet über den Alltag vor Ort
Die Kommunalwahl hat unmittelbare Auswirkungen auf das tägliche Leben in Garbsen. Viele Entscheidungen, die Bürgerinnen und Bürger direkt betreffen, werden weder in Berlin noch in Hannover, sondern im Garbsener Rathaus, in den Ortsräten und in der Regionsversammlung getroffen.
Am 13. September 2026 entscheiden die Wahlberechtigten deshalb nicht nur über Parteien und Personen. Sie bestimmen zugleich mit, welche politischen Schwerpunkte Garbsen und die Region Hannover in den kommenden fünf Jahren setzen.
Hinweis zur Kommunalwahl 2026
Dieser Beitrag steht im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2026 in Garbsen. In unserer Sonderrubrik Kommunalwahl 2026 finden Sie einen Überblick über die uns aktuell bekannten Kandidatinnen und Kandidaten, weiterführende Informationen zur Wahl, Hinweise zur klar gekennzeichneten Wahlwerbung auf Garbsen-City-News sowie weitere Hintergründe rund um die Kommunalwahl.
https://garbsen-city-news.de/category/leben-in-garbsen/kommunalwahl-2026/
GCN/bs