Vor zehn Jahren hat der Ortsgemeinderat von Neuburg eine Satzung zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für die Finanzierung von Ausbaumaßnahmen bei Straßen, Gehwegen und Beleuchtungsanlagen beschlossen. Diese Satzung wurde jetzt auf den Prüfstand gestellt, gleich mehrere Regelungen stellten sich als nicht mehr konform mit den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen heraus.