rbb: Das Sprühen von Graffitis wird als Sachbeschädigung geahndet. Welches Strafmaß erwartet denn Sprayer:innen, die erwischt werden?
Florian Schoenrock: Wenn man als Jugendlicher Graffiti malt, kann man durchaus noch damit rechnen, dass das Verfahren nach einem Gespräch mit der Polizei oder der Jugendgerichtshilfe eingestellt wird. Diversionsmaßnahme heißen solche Gespräche.
Für Erwachsene ist es so, dass grundsätzlich eine Geldstrafe droht. Auch hier kann aber das Verfahren noch eingestellt werden, manchmal gegen Zahlung einer Geldauflage, die sich meistens zwischen 500 und 800 Euro bewegt bei einem einfachen Graffiti.
Kommt man aber in den Bereich, wo man gemeinschädliche Sachbeschädigung hat oder der öffentliche Personennahverkehr betroffen ist, wird in Berlin sehr rigoros verfolgt. Da sind Einstellungen eher selten. Und da ist die Amtsanwaltschaft, die dafür zuständig ist, auch sehr hinterher.