Die Erlaubnis für aktive Sterbehilfe hat in Frankreich auch die letzte Hürde genommen. Der Verfassungsrat billigte am Freitagabend das vom Parlament Mitte Juli verabschiedete Gesetz. Kein einziger der vorgelegten Artikel sei verfassungswidrig. Aber es gibt Einschränkungen.
Nachdem das Gesetz zur Sterbehilfe in Frankreich endgültig verabschiedet wurde, kritisiert ein bislang einzigartiger Zusammenschluss von 150 Leitern christlich geprägter …
Das Gremium äußerte drei Vorbehalte zu den vorliegenden Bestimmungen. Der erste betreffe die Schutzgarantie für volljährige Personen, die unter rechtlicher Betreuung einer anderen Person stehen. So müsse gewährleistet sein, dass der Arzt, bei dem der Antrag auf Sterbehilfe eingereicht wurde, zusätzlich auch die Stellungnahme der betreuenden Person einhole und in der Entscheidungsfindung beachte.
Gewissensklausel auch für Apotheker
Die weiteren Vorbehalte betreffen die sogenannte Gewissensklausel. Dadurch können Medizinerinnen und Mediziner sowie auch Einrichtungen der Altenpflege, in denen sich Personen mit dem Wunsch nach Suizidbeihilfe befinden, den Sterbehilfewunsch ablehnen. Diese Klausel müsse zum einen auch auf Apothekerinnen und Apotheker ausgeweitet werden, die nicht zur Herstellung der notwendigen Medikamente gedrängt werden dürften. Zum anderen müsse Einrichtungen und Personal weiterhin die Möglichkeit eingeräumt werden, die Durchführung von Suizidbeihilfe abzulehnen.
Die kontrovers diskutierte Neuregelung der Sterbehilfe war für Frankreichs Präsident Emmanuel Macron eines der großen gesellschaftspolitischen Projekte. Unmittelbar vor der parlamentarischen Sommerpause hatte die Nationalversammlung am 15. Juli mit 291 zu 241 Stimmen grünes Licht für den Gesetzentwurf gegeben.
Das neue Gesetz gestattet Erwachsenen mit schwersten Erkrankungen die Einnahme tödlicher Medikamente. Wenn es der körperliche Zustand den Betroffenen nicht möglich macht, die Medikamente selbstständig zu nehmen, sollen sie sich von einer Person ihrer Wahl, von einem Arzt oder einer Pflegekraft helfen lassen können.
Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass schwerstkranke Patienten einen Antrag auf ein tödliches Medikament stellen können sollen. Ärzte müssen bestätigen, dass die Betroffenen an einer schweren, unheilbaren und schmerzhaften Krankheit leiden und aus freien Stücken ihr Leben beenden möchten.
Protest der Kirche
Vor allem konservative Abgeordnete und die katholische Kirche hatten sich entschieden, aber letztlich vergeblich gegen die Vorlage gestemmt. Die Gesetzgeber hätten damit „die Möglichkeit, den Tod herbeizuführen, im französischen Recht verankert“, schreiben der Vorsitzende der französischen Bischofskonferenz, Kardinal Jean-Marc Aveline, und seine beiden Stellvertreter, die Bischöfe Vincent Jordy und Benoît Bertrand, in einer Erklärung nach der Nationalratsabstimmung. Diese Entscheidung breche „mit der langjährigen Tradition der Fürsorge, (…) Leid zu lindern und jeden Menschen bis zum natürlichen Ende seines Lebens zu begleiten“.
(kna – cs)