Bielefeld. Die ganze Sache hätte sicherlich deutlich unspektakulärer geklärt werden können – und der Angeklagte wäre dann sicherlich auch nicht ein halbes Jahr lang in Untersuchungshaft genommen worden: Weil er sich weigerte, mit der Polizei zu sprechen und stattdessen eine Geiselnahme vorgab, sorgte ein 40-jähriger Bielefelder im Februar in Heepen für einen SEK-Einsatz. Nun hat ihn das Landgericht zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt.
Der in Rede stehende Tag hatte aus Sicht von Erik F. (Namen aller Betroffenen geändert) schon äußerst bescheiden begonnen, war doch am 5. Februar dieses Jahres in den Vormittagsstunden sein Hund in Obhut genommen worden. Später stritt sich der 40-Jährige, der in einem Wohnheim an der Salzufler Straße lebte, am Telefon mit einem weiteren Mieter. Der Grund waren wohl Geldschulden, die der Nachbar, beide Männer haben ein veritables Drogen- und Alkohol-Problem, bei F. hatte.
Die Auseinandersetzung eskalierte – zunächst verbal, schließlich suchte der Schuldner seinen Gläubiger an dessen Wohnung auf. Es kam zu einer wüsten Schlägerei, in deren Verlauf beide Männer nicht unerheblich verletzt wurden. Als der Kampf schließlich beendet war, zog sich Erik F. zunächst in seine Wohnung zurück.
Ein weiterer Bewohner folgt F. in dessen Wohnung
Hier hätte die ganze Angelegenheit ihr Ende finden können, sagte der Vorsitzende Richter Bernd Bovenschulte nun in der Urteilsverkündung. Doch war es F. damals klar gewesen, dass in Bälde Polizei vor seiner Tür stehen würde, waren doch mehrere Nachbarn auf den Tumult im Hausflur aufmerksam geworden. Da er nach eigenen Angaben in der Vergangenheit nicht allzu gute Erfahrungen mit der Polizei gemacht hatte, floh F. durch ein Fenster nach draußen und versteckte sich zunächst. Als die Beamten schließlich weg waren, kam er aus dem Versteck hervor und traf zufällig auf einen weiteren Hausbewohner, den ihm flüchtig bekannten Živko N. (17). Beide beschlossen, gemeinsam in der Wohnung von F. einen Joint zu rauchen.
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Plötzlich machte sich abermals Polizei vor der Tür bemerkbar. „Erik F. war in diesem Moment alles zu viel. Er nahm eine PTB-Waffe, verschoss eine Platzpatrone und rief Richtung Tür, dass der nächste Schuss scharf sei“, sagte Richter Bovenschulte in der Urteilsbegründung. Erik F. untersagte seinem Besucher sodann, die Wohnung zu verlassen. Telefonisch teilte er den Polizisten mit, dass er eine Geisel habe – woraufhin die Beamten eine Gefährdungssituation annahmen, in deren Folge ein Spezialeinsatzkommando anrückte. Nach etwa zweieinhalb Stunden erlaubte der 40-Jährige dem Jugendlichen, aus der Wohnung zu gehen. Bald darauf ließ sich auch Erik F. festnehmen, seither saß er in Untersuchungshaft.
Seit dem 28. Juli musste sich F. unter anderem wegen des Verdachts der Geiselnahme vor der XXI. Großen Strafkammer des Landgerichts verantworten. Mindeststrafe: fünf Jahre. Doch stellte sich das Geschehen vom 5. Februar letztlich doch deutlich anders dar, als es zunächst den Anschein hatte – und auch angeklagt war. Im für ihn schlechtesten Fall wäre der mehrfach auch wegen Gewaltdelikten vorbestrafte F. zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, auch stand die anschließende Unterbringung in der Sicherungsverwahrung im Raum.
Das Gericht folgt der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung
Doch mussten sowohl der Nachbar, mit dem F. damals die tätliche Auseinandersetzung gehabt hatte, als auch Živko N. vor Gericht einräumen, die ganze Geschichte in ihren Aussagen gegenüber der Polizei deutlich aufgebauscht oder anders geschildert zu haben, als diese sich tatsächlich zugetragen hatte. Nach anfänglichem Schweigen räumte Erik F. schließlich den noch verbliebenen Vorwurf der Freiheitsberaubung ein – er hatte Živko N. ja zwischenzeitlich nicht aus der Wohnung gelassen. Das Gericht folgte letztlich den Anträgen der Staatsanwaltschaft und von Verteidiger Florian Schreiber und verurteilte den soweit geständigen F. zu einer Gefängnisstrafe von sieben Monaten.
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