
Stand: 17.08.2026 21:24 Uhr
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat den Eilantrag des AfD-Kandidaten Martin Sichert für die Landratswahl im Landkreis Friesland abgelehnt. Damit bleibt es dabei, dass Sichert nicht zur Wahl zugelassen ist.
Das Gericht erklärte am Montag, dass Sichert dagegen erst nach der Wahl mit einem Wahleinspruch vorgehen kann. Der Beschluss ist aber nicht rechtskräftig, Sichert kündigte bereits an, dagegen Beschwerde einlegen zu wollen. Im Juli hatte ihn der Kreiswahlausschuss wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue ausgeschlossen. Damit folgte der Ausschuss einer Empfehlung des Niedersächsischen Innenministeriums. Demzufolge habe eine verharmlosende Aussage zum Nationalsozialismus festgestellt werden können. Auch sei bei Sichert ein ethnopluralistisches Weltbild erkennbar. Der Ethnopluralismus sei das zentrale Konzept der verfassungsschutzrelevanten sogenannten Neuen Rechten. Zudem könne bei ihm eine Migranten-, Asyl- und Fremdenfeindlichkeit beziehungsweise eine gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit vermutet werden.
Zweifel an Verfassungstreue
Ebenfalls am Montag hat das Verwaltungsgericht Lüneburg einen Eilantrag des AfD-Politikers Stephan Bothe abgewiesen. Auch in diesem Fall hatte der dortige Kreiswahlausschuss „begründete Zweifel daran, dass Herr Bothe die erforderliche Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzustehen.“ Auch Bothe kann gegen den Beschluss Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.

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Das entschied der Wahlausschuss in Jever. Das Innenministerium hatte empfohlen, sich den Kandidaten genauer anzuschauen.

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Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 17.08.2026 | 18:00 Uhr