In Baden-Württemberg wollen Netzbetreiber ein neues, einheitliches Verfahren einführen, um knappe Netzanschlusskapazitäten im bestehenden Stromnetz gerechter und effizienter zu vergeben.

Hintergrund ist eine stark wachsende Zahl an Anfragen – vor allem durch Batteriespeicher, Rechenzentren und Ladeinfrastruktur. Das geht aus einer Pressemitteilung des Verbands für Energie- und Wasserwirtschaft Baden-Württemberg e.V. (VfEW) hervor.

VfEW verweist auf Engpässe im Bestandsnetz

Die Energiewende schreitet voran. Gleichzeitig geraten viele Regionen im Land an die Grenzen des Bestandsnetzes. Nach Angaben des VfEW übersteigen neue Lasten inzwischen in vielen Fällen deutlich die bisherigen Planungsannahmen. VfEW-Vorstand Torsten Höck sagt: Der Netzausbau bleibe eine zentrale Aufgabe. Gleichzeitig müsse man auch die Kapazitäten im bestehenden Netz besser nutzen

Worum es bei dem neuen Verfahren geht

Künftig soll es für große neue Stromverbraucher ein „stichtagsbezogenes Punkteverfahren“ geben. Es soll helfen, die aussichtsreichsten Projekte zu erkennen und ihnen schneller einen Netzanschluss zu ermöglichen. Das Ziel: Netzkapazität soll nicht länger von Vorhaben blockiert werden, deren Umsetzung noch weit entfernt ist. Projekte, die später starten, können nachfolgende Vergaberunden nutzen oder vom parallel laufenden Netzausbau und mehr Flexibilität im Netz profitieren.

Für wen das Punkteverfahren gelten soll – und für wen nicht

Das neue Verfahren ist laut VfEW vorgesehen für Lasten ab 950 kW. Gleichzeitig nennt der Verband klare Ausnahmen. Für diese Fälle bleibt weiterhin das Windhundprinzip maßgeblich – also die Reihenfolge des Antragseingangs.

  • Keine Auswirkungen auf EEG-Anlagen (inklusive Grünstromspeichern)
  • Keine Anwendung bei Anfragen der essenziellen Daseinsvorsorge, etwa bei Krankenhäusern

Photovoltaikanlagen stehen in Reihen auf einem Feld.

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Photovoltaikanlagen stehen in Reihen auf einem Feld.
Foto: Sina Schuldt/dpa (Archivbild)

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Photovoltaikanlagen stehen in Reihen auf einem Feld.
Foto: Sina Schuldt/dpa (Archivbild)

Die wichtigsten Kriterien im Punkteverfahren

Der Zeitpunkt der Anfrage allein soll künftig nicht mehr entscheiden. Stattdessen sollen Projekte anhand objektiver Kriterien bewertet werden. Laut VfEW stehen dabei drei Punkte im Mittelpunkt:

  • Projektreife: Je weiter ein Vorhaben vorbereitet ist (z. B. Kaufverträge, Reservierungsvereinbarungen, Genehmigungen), desto mehr Punkte gibt es.
  • Ortsgebundenheit: Standortgebundene Projekte werden stärker berücksichtigt, etwa Erweiterungen bestehender Anlagen oder Vorhaben mit Anbindung an Fern- und Nahwärmenetze.
  • Frühzeitigkeit: Auch eine früh angemeldete Anfrage soll Vorteile bringen.

So soll die Vergabe ablaufen

Sobald in einer Region durch den Netzausbau wieder mehr freie Anschlusskapazität da ist, soll der jeweilige Netzbetreiber das neue Vergabeverfahren starten. Einmal pro Jahr gibt es hierzu ein Vergabe-Fenster. Dieses Fenster ist nur für eine bestimmte Zeit geöffnet.

Das bedeutet: In dieser Zeit können Projekte für den Netzanschluss eingereicht bzw. berücksichtigt werden. Danach prüft der Netzbetreiber die Anfragen und vergibt die Kapazitäten nach dem Punkteverfahren (z. B. nach Projektreife und Ortsgebundenheit). So sollen Netzanschlüsse nicht zufällig „nach Reihenfolge“ vergeben werden, sondern an Projekte gehen, die am ehesten bald umgesetzt werden.