Stand: 19.05.2025 17:44 Uhr

Das Land Niedersachsen will der Meyer Werft langfristige Planungssicherheit geben. Es will ab 2030 das Schadenersatz-Risiko bei Schiffsüberführungen auf der Ems übernehmen.

Das hat das Kabinett beschlossen. Um große Kreuzfahrtschiffe vom Werft-Standort in Papenburg in die Nordsee zu überführen, muss die Ems aufgestaut werden. Das geschieht über das Emssperrwerk in Gandersum. Doch die dafür nötigen Planfeststellungsbeschlüsse gelten nur noch bis zum Jahr 2029. Zwar wurde der Antrag bereits gestellt, das Genehmigungsverfahren ist aber noch nicht abgeschlossen.

Genehmigungsverfahren für Schiffsüberführungen

Allerdings will die Meyer Werft schon jetzt Aufträge auch für nach 2030 unterschreiben – einige sind auch bereits unterschrieben. Sollte sich jedoch eine Schiffsüberführung verzögern oder sogar ausbleiben, können die Auftraggeber Schadenersatz fordern. Damit der nicht von der angeschlagene Werft geschultert werden muss, springt das Land ein. Auf das Genehmigungsverfahren habe diese Entscheidung jedoch keinen Einfluss, hieß es aus der Staatskanzlei. Die Ems soll dem Masterplan Ems zufolge bis 2050 auch für Schiffsüberführungen genutzt werden.

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Auftragsbuch der Werft bis 2031 gefüllt

Die Geschäftsführung der Meyer Werft hatte das Land um die Übernahme des Schadenersatz-Risikos gebeten. Das Auftragsbuch der Werft ist nach Unternehmensangaben bis 2031 gefüllt. Gebaut werden unter anderem auch Konverter-Plattformen für Offshore-Windkraftanlagen sowie ein Forschungsschiff.

Bund und Land übernahmen 80 Prozent der Werftanteile

Die Werft war im vergangenen Jahr in wirtschaftliche Schieflage geraten. Bund und Land Niedersachsen übernahmen daraufhin mit einem Rettungspaket von 400 Millionen Euro 80 Prozent der Anteile an der Werft, außerdem gewährten sie Bürgschaften in Milliardenhöhe.

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19.05.2025 | 18:00 Uhr

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