Der jüdische Student Lahav Shapira ist wegen seiner gescheiterten
Antisemitismus-Klage gegen die Freie Universität (FU) Berlin in Berufung
gegangen. Die Berufungsbegründung sei beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt worden, teilten die Anwälte des Studenten mit. Die Klage gegen die Freie Universität Berlin geht auf einen Angriff im Februar 2024 zurück, bei dem Shapira Knochenbrüche im Gesicht und eine Hirnblutung erlitt.
Shapira wirft der Universität vor, nicht genügend gegen antisemitische Diskriminierung auf dem Campus unternommen zu haben. Dabei beruft sich der Student auf das Berliner Hochschulgesetz, das die Universität verpflichtet, Diskriminierung vorzubeugen und diese zu beseitigen. Das Verwaltungsgericht folgte im vergangenen März dieser Argumentation nicht und wies die Klage als unzulässig ab.
Berufung soll »bestehende Rechtslücke« schließen
Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass aus der Antidiskriminierungspflicht der Hochschule kein individuell einklagbares Recht des Betroffenen ableiten lässt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Thematik ließ das Gericht eine
Berufung zur nächsthöheren Instanz zu. Wann der Fall vor dem OVG
verhandelt wird, steht noch nicht fest.
Der Entschluss, in Berufung zu gehen, wurde von vielen Organisationen gelobt. Die Berufung sei ein wichtiger Schritt zur Schließung »einer bestehenden
Rechtslücke«, erklärte Benjamin Steinitz, Geschäftsführer des
Bundesverbandes der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus
Berlin (RIAS). »Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zeigt eine
erhebliche Schutzlücke im Berliner Hochschulrecht auf.«
© Lea Dohle
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Neben dem Verfahren gegen die FU führt Shapira aktuell noch einen weiteren Prozess gegen seinen ehemaligen Kommilitonen. Dieser soll im Februar 2024 Shapira bei einer zufälligen Begegnung angegriffen und schwer verletzt haben. Im April wurde der Angreifer im Berufungsprozess wegen gefährlicher Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Landgericht Berlin stellte damals keine antisemitische Motivation beim mutmaßlichen Täter fest. Die Staatsanwaltschaft hat Revision gegen das Urteil eingelegt.
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