Wochenlang haben Angeklagte, Opfer, Verteidiger, die Staatsanwaltschaft und sogar Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) auf das Landgericht Augsburg geschaut. Nun ist klar: Die Aufarbeitung des Skandals in der JVA Gablingen wird einen Strafprozess von historischer Dimension zur Folge haben. Das Verfahren wird die Justiz an die Grenzen des Leistbaren führen.
Das Landgericht hat entschieden, die zwei bisher getrennten Verfahren in diesem spektakulären Fall zusammenzuführen. Dies hat unsere Redaktion aus mehreren Quellen bestätigt bekommen. Eine offizielle Mitteilung des Gerichts dazu steht noch aus. Diese Entscheidung hat massive Konsequenzen für die Dimension des zu erwartenden Prozesses. Sogar die Frage, wo die Mega-Verhandlung überhaupt stattfinden kann, steht im Raum.

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Auch gegen die frühere Leiterin der JVA Gablingen, Zoraida Maldonado de Landauer, wurde Anklage erhoben.
Foto: Timian Hopf
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Auch gegen die frühere Leiterin der JVA Gablingen, Zoraida Maldonado de Landauer, wurde Anklage erhoben.
Foto: Timian Hopf
JVA Gablingen: Entscheidung über Anklage und Prozess liegt beim Landgericht Augsburg
Das Landgericht muss derzeit zwei separate Anklagen der Staatsanwaltschaft prüfen. Die erste hatte sie im Januar 2026 gegen die drei Hauptbeschuldigten erhoben: die beiden früheren JVA-Leiterinnen, Zoraida Maldonado de Landauer und Susanne B., sowie gegen den mutmaßlichen Rädelsführer der sogenannten „Sicherungsgruppe“ (SiG). Die zweite Anklage folgte drei Monate später. Sie richtet sich gegen zehn weitere Ex-Mitarbeiter der SiG. Alle Angeklagten sind vom Dienst freigestellt.
Mit der Zusammenführung der beiden Verfahren steht nun ein beispielloser Mammutprozess bevor. Allein die Anklagebank ist mit 13 ehemaligen JVA-Beamten gut gefüllt. Jeder Angeklagte hat mindestens einen Verteidiger, mit sogenannten Sicherungspflichtverteidigern und weiteren Wahlverteidigern werden es am Ende eher zwei bis drei Rechtsanwälte pro Angeklagtem sein. Das ist aber noch gar nicht das größte Problem.
Die Zahl der Prozessbeteiligten könnte sich noch dramatisch erhöhen. Allein 102 Gefangene sollen in dem Skandal von Gablingen Opfer von Straftaten geworden sein. Unter bestimmten Voraussetzungen könnten sie einen Prozess als Nebenkläger verfolgen, jeweils auch in Begleitung eines Anwalts. Zuletzt hatte ein Sprecher des Landgerichts mitgeteilt, dass bereits elf Anträge auf Zulassung einer Nebenklage vorliegen. Je näher der Prozess rückt, desto mehr Anträge kommen erfahrungsgemäß. Das führt zu einem gewaltigen Platzproblem.
Der Prozess um die Skandal-JVA Gablingen wird enorme Kosten verursachen
Alle Prozessbeteiligten haben Anspruch auf einen Sitz- oder Arbeitsplatz. Auch Zuschauer brauchen ausreichend Platz, damit die Öffentlichkeit der Verhandlung gewährleistet ist. Und eine Menge Medienvertreter müssen ebenfalls eingeplant werden. Daher gibt es seit Längerem bereits Überlegungen, in welchem Gerichtssaal der Gablingen-Prozess stattfinden könnte. Doch das ist noch nicht die einzige logistische Hürde.
Richtig kompliziert wird es, wenn die Nebenkläger auf eine persönliche Teilnahme am Prozess pochen, die ihnen rechtlich zusteht. Denn viele der Opfer sitzen nach wie vor im Gefängnis. Wenn man diesen Gedanken zu Ende führen würde, müssten die Nebenkläger also jeden Morgen vor Prozessbeginn möglicherweise zu Dutzenden aus verschiedenen bayerischen Gefängnissen nach Augsburg gekarrt werden – ein ungeheurer logistischer Aufwand, der zudem enorme Kosten verursachen würde.
Unrealistisch ist so ein Szenario keineswegs. Doch vorher steht noch eine andere Entscheidung des Gerichts aus. Die Anklage muss zum Hauptverfahren zugelassen werden. Das Gericht prüft, ob die Anklage sachlich und rechtlich berechtigt ist.
Wenn die Strafkammer zu der Ansicht kommt, dass eine spätere Verurteilung wahrscheinlich ist, eröffnet sie das Hauptverfahren. Vorsitzender der 1. Strafkammer am Landgericht Augsburg ist Michael Schneider, der viele Jahre Beisitzer in der Schwurgerichtskammer war. Die Entscheidung über die Zulassung dürfte in den kommenden Wochen zu erwarten sein.
Das Gericht verfolgt nach Informationen unserer Redaktion das Ziel, den Prozess noch in diesem Jahr zu starten. Ob das klappt, darf allerdings infrage gestellt werden. Das liegt an verschiedenen Fristen im Strafverfahren und hängt auch stark an der Frage, wie voll die Terminkalender der Verteidiger sind.
Seit bald zwei Jahren schwelt der Skandal um die systematische Misshandlung und Folter von Gefangenen in der JVA Gablingen, den unsere Redaktion an die Öffentlichkeit gebracht hatte. Die Häftlinge litten massiv unter dem Regime, das federführend die damalige stellvertretende Gefängnischefin Susanne B. (39) errichtet haben soll. Auch die frühere JVA-Chefin Zoraida Maldonado de Landauer ist angeklagt, sie soll das System zugelassen und teils gedeckt haben.