Lisa-Kristin Kapteinat (SPD) und Werner Pfeil (FDP), Obleute im Untersuchungsausschuss zum Terror-Akt von Solingen, werfen der Landesregierung vor, ihnen immer noch Beweise vorzuenthalten. Daten, die aufklären könnten, wie die Kommunikation im Fluchtministerium nach dem Anschlag lief.
Das Ministerium habe dem Ausschuss inzwischen eine Übersicht der Verbindungsdaten des Büroleiters der damaligen Fluchtministerin Josefine Paul (Grüne) vorgelegt. Diese enthalte aber ausschließlich Daten zu einer einzigen Rufnummer. „Für diesen Anschluss ist ein erster Kontakt mit der ehemaligen Ministerin Paul erst am 5. September 2024 ausgewiesen“, stellen die Fraktionen in einem Schreiben fest, das sich an ihren Ausschuss-Vorsitzenden Thomas Kutschaty (SPD) richtet und das unserer Redaktion vorliegt. Ein Datum also für ein Telefonat fast zwei Wochen nach dem Attentat.
Aus einer Verbindungsübersicht der Ex-Ministerin wiederum ergebe sich jedoch, dass ihr Büroleiter auch am Tag des Anschlags selbst mit ihr gesprochen habe. Nur sei dabei ein anderer Anschluss genutzt worden – und eine Übersicht zu dieser zweiten Telefonnummer fehle. Es gebe zudem keine Unterlagen zu etwaigen Chatkontakten zwischen Josefine Paul und ihrem Büroleiter. Das könnte natürlich bedeuten, dass es einfach keine gab. In der Opposition wird das allerdings bezweifelt.
Staatssekretär Bahr will keine Vollständigkeitserklärung zu Akten abgeben
Der Brief der Obleute dient nun dazu, den Ausschuss-Vorsitzenden förmlich zum Handeln aufzurufen. Kutschaty möge sämtliche Beweismittel einfordern – Verbindungsdaten zum zweiten Anschluss des Büroleiters, etwaige Chatnachrichten. Und er solle eine Vollständigkeitserklärung einfordern.
Letzteres zielt auf das Vorgehen des Staatssekretärs im Fluchtministerium, Lorenz Bahr. In einem Begleitschreiben zur jüngsten Aktenlieferung erklärt dieser nämlich: Er gehe zwar davon aus, dass die Lieferung umfassend sei, behalte sich jedoch eine „weitergehende Prüfung“ vor und wollte demnach keine Vollständigkeitserklärung abgeben. Das, so die Fraktionen, sei „nicht akzeptabel“. Es sei „nicht nachvollziehbar“, welchen zusätzlichen Prüfungsbedarf das Fluchtministerium noch geltend mache.
Das Fluchtministerium weist die Vorwürfe zurück. Bei der Lieferung von Beweismaterial handele es sich um einen „laufenden Prozess“, sagte eine Sprecherin. Das Ministerium werde „die Zusammenstellung und Übermittlung der angeforderten Unterlagen selbstverständlich kontinuierlich fortsetzen“, versicherte sie. Weitere unmittelbar lieferbare untersuchungsrelevante Beweismittel lägen derzeit nicht vor.