Standdatum: 19. Mai 2025.
Außenansicht der Nürnberger Zentrale des Bundesamtes für Flüchtlinge und Migration (BAMF).
Bild: dpa | Daniel Karmann
Das hat das Bremer Verwaltungsgericht entschieden. Die Beamtin stand im Mittelpunkt des sogenannten Bamf-Skandals. Dabei ging es um den Vorwurf falscher Asylentscheidungen.
Neben der andauernden Suspendierung erhält die ehemalige Chefin des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Bremen weiterhin nur die Hälfte ihrer Bezüge.
Das Gericht hat einen Antrag der früheren Bamf-Leiterin gegen die vorläufigen Disziplinar-Maßnahmen abgelehnt. Die hatte das Bundesamt im vergangenen Dezember gegen die Bremerin verhängt. Vorher hatte die Behörde schon eine Disziplinarklage gegen die Frau eingereicht – mit dem Ziel, sie aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen. Das Verwaltungsgericht erklärte jetzt, es sei „überwiegend wahrscheinlich“, dass das tatsächlich passieren wird. Die Entscheidung des Verfahrens steht noch aus, einen Termin gibt es noch nicht.
Der Verdacht sei begründet, dass sie ein schwerwiegendes Dienstvergehen begangen und Belohnungen angenommen habe. Die Bremer Beamtin stand im Mittelpunkt des sogenannten Bamf-Skandals. Von den Vorwürfen gegen sie blieb im Strafverfahren nur wenig übrig – es wurde nach Zahlung von 10.000 Euro wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Vorwürfe hielten nicht stand
In dem angeblichen Skandal ging es um den Vorwurf, in der Bamf-Außenstelle in Bremen seien massenhaft falsche Asylentscheidungen getroffen worden. Der Fall schlug im Frühjahr 2018 hohe Wellen, die Rede war von bis zu tausend Fällen. Es folgte eine großangelegte juristische und behördeninterne Aufarbeitung. Dabei fielen die Vorwürfe weitgehend in sich zusammen.
Am Ende musste sich die frühere Außenstellenleiterin wegen zwei Fällen von Vorteilsnahme sowie Datenfälschung und Verletzung von Dienstgeheimnissen vor Gericht verantworten. Laut Anklage sollte sie mit einem Rechtsanwalt kooperiert haben, der zwei Mandanten Vorteile in Asylverfahren verschaffen wollte. Im Gegenzug soll er ihr zwei Hotelübernachtungen bezahlt haben.
Quelle:
buten un binnen.
Dieses Thema im Programm:
Bremen Zwei, Nachrichten, 20. Mai 2025, 6 Uhr