Frankfurter Arzt erneut vor Gericht
Vierjährige stirbt beim Zahnarzt – war es Mord?
19.08.2026 – 10:04 UhrLesedauer: 3 Min.
Ein Kind auf einem Zahnarztstuhl (Symbolbild): Der Fall wird neu aufgerollt. (Quelle: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/dpa-bilder)
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Ein Mädchen stirbt nach einer Narkose, drei weitere Kinder überleben schwer erkrankt. Ein erstes Urteil gegen den Arzt hielt vor dem BGH nicht stand.
Fast fünf Jahre nach dem Tod eines vierjährigen Mädchens in einer Zahnarztpraxis in Kronberg wird der Fall erneut vor Gericht verhandelt. Von diesem Mittwoch an muss sich der inzwischen 69 Jahre alte Narkosearzt vor dem Landgericht Frankfurt verantworten. Diesmal steht vor allem eine Frage im Mittelpunkt: War sein Verhalten Totschlag – oder Mord?
Das Landgericht hatte den Mediziner im November 2024 zu zehn Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die Richter sahen damals Totschlag durch Unterlassen sowie in drei weiteren Fällen versuchten Totschlag durch Unterlassen als erwiesen an. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen lebenslange Haft wegen Mordes und versuchten Mordes gefordert.
Der Bundesgerichtshof (BGH) jedoch hob zentrale Teile dieses Urteils im Januar 2026 auf. Nach Ansicht der Karlsruher Richter hatte das Landgericht die Anforderungen an eine Verurteilung wegen Mordes beziehungsweise versuchten Mordes zu hoch angesetzt. Eine andere Strafkammer in Frankfurt muss den Fall deshalb nun neu bewerten.
Vier Kinder erkrankten nach der Narkose schwer
Die Ereignisse gehen auf den 28. September 2021 zurück. Dem Gericht zufolge arbeitete der Anästhesist damals in einer Zahnarztpraxis in Kronberg im Hochtaunuskreis. Zunächst narkotisierte er eine erwachsene Patientin, anschließend vier Kinder. Dabei verwendete er Propofol aus derselben Flasche. Das Narkosemittel war verunreinigt.
Alle vier Kinder entwickelten in der Folge eine Sepsis. Ein vierjähriges Mädchen, das an diesem Tag als letztes behandelt worden war, starb in der folgenden Nacht in den Räumen der Zahnarztpraxis. Ein neunjähriger Junge und ein weiteres vierjähriges Mädchen schwebten nach Angaben des BGH in konkreter Lebensgefahr. Auch für ein drittes Kind bestand Lebensgefahr. Die drei Kinder konnten nach ihrer Aufnahme ins Krankenhaus und teilweise mehrwöchiger intensivmedizinischer Behandlung gerettet werden.
Schockzustand: Kinder wurden einfach nach Hause geschickt
Bereits beim ersten Prozess spielten dabei nicht nur die Hygienefehler eine Rolle. Entscheidend war auch das Verhalten des Arztes, nachdem sich der Zustand der Kinder deutlich verschlechtert hatte. Nach den Feststellungen erkannte er Symptome eines kritischen Schockzustands, leitete aber keine entsprechenden Rettungsmaßnahmen ein. Drei Kinder wurden trotz ihres Zustands zunächst nach Hause geschickt.
t-online berichtete während des ersten Verfahrens zudem über einen Satz, der für die Staatsanwaltschaft besondere Bedeutung bekam: Als sich die anderen Kinder nach dem Tod des Mädchens noch in Gefahr befanden, soll der Arzt gegenüber der Zahnärztin gesagt haben, man müsse „nicht so eine große Welle machen“. Die Anklage wertete dies als Hinweis darauf, dass er die Folgen seiner Hygienefehler vertuschen wollte. Genau um diese mögliche Verdeckungsabsicht dreht sich nun der zweite Prozess.

