Die Bundesanwaltschaft hat eine weitere Festnahme im Zusammenhang mit den Anschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines bekannt gegeben. Der verdächtige Ukrainer Vladimir Z. wurde in Kroatien gefasst.

Im Zusammenhang mit den Anschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines ist ein weiterer Tatverdächtiger festgenommen worden. Die kroatische Polizei fasste den ukrainischen Staatsangehörigen Vladimir Z. am Mittwochmorgen in der Küstenstadt Pula, wie die Bundesanwaltschaft mitteilte. Grundlage war ein Europäischer Haftbefehl des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof.

Bei dem Festgenommenen handelt es sich um den Mann, der im Herbst 2025 bereits in Polen festgenommen worden war. Die polnische Justiz lehnte den deutschen Auslieferungsantrag damals ab, der Ukrainer kam frei.

Der ausgebildete Taucher steht im dringenden Verdacht, an der Sprengung der Gasleitungen Nord Stream 1 und Nord Stream 2 im September 2022 beteiligt gewesen zu sein. Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen ihn unter anderem wegen des gemeinschaftlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, verfassungsfeindlicher Sabotage und der Zerstörung von Bauwerken.

Z. soll sich an den Tauchgängen in der Ostsee beteiligt haben

Vladimir Z. soll zu einer Gruppe um Serhii K. gehört haben. Diese soll im September 2022 nahe der dänischen Ostseeinsel Bornholm Sprengsätze an den beiden Pipelines angebracht haben. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft beteiligte sich Z. an den dafür erforderlichen Tauchgängen.

Für den Transport sollen die Beschuldigten eine Segeljacht genutzt haben, die von Rostock aus in See stach. Mithilfe gefälschter Ausweispapiere soll diese über Mittelsmänner bei einem deutschen Unternehmen angemietet worden sein.

Die Sprengsätze detonierten am 26. September 2022 und beschädigten beide Pipelines so schwer, dass kein Gas mehr durchgeleitet werden konnte. Durch Nord Stream 1 floss vorher russisches Erdgas nach Deutschland, Nord Stream 2 war noch nicht in Betrieb.

Gegen Serhii K. hatte die Bundesanwaltschaft bereits am 30. Juni Anklage vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg erhoben. Er konnte Ende August 2025 auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls an der Adria-Küste gefasst werden. Er war dort im Urlaub mit seiner Familie.

Nach seiner Überstellung aus Kroatien soll Vladimir Z. dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden. Dieser entscheidet über den Vollzug der Untersuchungshaft. Für Vladimir Z. gelte die Unschuldsvermutung, betont die Bundesanwaltschaft.

Spannungen zwischen Polen und Deutschland

Im vergangenen Jahr hatte ein Gericht in Warschau entschieden, Vladimir Z. nicht von Polen an Deutschland auszuliefern. Vladimir Z. war im September 2025 in Polen festgenommen worden. Der polnische Premierminister Donald Tusk hatte im Oktober erklärt, dass es nicht im Interesse des Landes liege, einen ukrainischen Mann nach Deutschland auszuliefern. „Das Problem Europas, das Problem der Ukraine, das Problem Litauens und Polens ist nicht, dass Nord Stream 2 gesprengt wurde, sondern dass es gebaut wurde“, sagte Tusk damals.

ll/jho mit dpa