Am 19. Juni stand auf der Tagesordnung des Karlsruher Jugendausschusses, der Antrag, die Freikirche ICF Karlsruhe als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. Nach der Veröffentlichung eines offenen Briefes des Recherchekollektivs FundiWatch am 18. Juni, an die Stadt Karlsruhe, war der Tagesordnungspunkt nicht mehr auf aufrufbar.

Rathaus Karlsruhe. (Archivbild)

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Foto: Julia Wessinger

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Was bedeutet Träger der freien Jugendhilfe?

Durch die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe erhält dieser einen bevorzugten Status im Rahmen der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit der öffentlichen Jugendhilfe. Unter anderem kann ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss vorschlagen.

Es gelten gesetzlich unter anderem folgende Grundsätze für die Anerkennung:

  • Nicht anerkennt werden: Vereinigungen, die überwiegend der Lehre und Verbreitung einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft dienen.
  • Eine Anerkennung darf nur ausgesprochen werden, wenn der Träger aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lässt, dass er einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande ist.
  • Es können zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Trägers folgende Kriterien unter anderem herangezogen werden: Art und Umfang der durchgeführten Maßnahmen, Zahl und Qualifikation der Mitarbeiter.
  • Nicht anerkennt, werden Anträge, wenn verfassungsfeindliche Ziele verfolgt (z. B. Missachtung der Menschenrechte, des Rechts auf Leben und der Entfaltung der Persönlichkeit und Begehung strafbarer Handlungen betreibt.

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FundiWatch fragt auf dieser Grundlage im Rahmen des offenen Briefes die Stadt:

  • Ob und wie von der Stadt geprüft wurde, ob die Jugendhilfe tatsächlich einen eigenständigen Vereins-Schwerpunkt bildet
  • Wie könne gewährleistet werden, dass im Rahmen der Jugendarbeit insbesondere die Rechte queerer Jugendliche sowie die sexuelle Selbstbestimmung von Jugendlichen geachtet werde?
  • Außerdem: Wie wird sicher gegangen, dass Angebote der „Heilung“ oder „Befreiung“ nicht mit professioneller Beratung und pädagogischer Arbeit vermischt werden?

Auf Anfrage der Redaktion erklärt das Kollektiv am 10. August weiter: „Eine inhaltliche Beantwortung der von uns aufgeworfenen Fragen erfolgte bisher nicht. Auch das von uns angeschriebene ICF Karlsruhe e.V. ging nicht auf unsere Fragen ein und verwies stattdessen darauf, dass die Fragen im ‚dafür vorgesehenen Verfahren mit der Stadt Karlsruhe und dem Jugendhilfeausschuss erörtert‘ werden sollten.“

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FundiWatchs Recherche zeigt „Befreiungsdienste gegen Homosexualität“

Das Kollektiv zeigt in dem offenen Brief auf, dass die Freikirche ICF Karlsruhe von dem Ehepaar Steffen und Sybille Beck geleitet werde. Beck vertrete öffentlich die Auffassung, dass Scheidung in der Ehe grundsätzlich keine Option sei und berichte laut Fundiwatch davon, wie Gott sie von „dämonischen Belastungen“ geheilt habe. Aus diversen Predigten zum Thema Sexualität ergebe sich weiter eine deutlich „radikal konservative und heteronormative Sexualethik“. Das bedeutet: Regeln zur Sexualität, die von festen Rollen für Männer und Frauen ausgehen und nur Mann-Frau-Beziehungen als normal ansehen.

Im Rahmen des europaweiten Kirchenverbundes soll es gar „Befreiungsdienste“ geben im Modell der „Vier Türen“, beispielsweise zur „Befreiung von der Sünde der Homosexualität“. Die vier Türen stehen wohl für verschiedene Sündenbereiche. Die Sünde der Homosexualität, als Sünde der Sexualität, die neben etwa Ehebruch und Vergewaltigung stehe.

In Deutschland seien solche auf die Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung gerichtete Praktiken bei Minderjährigen sowie die Bewerbung dieser verboten. Auf deutschen Websites werde darum nur von dem sogenannten „Modell der vier Türen“ gesprochen.

Stadt Karlsruhe will Antrag nochmals sorgfältig betrachten

Die Stadt Karlsruhe schreibt auf Anfrage der Redaktion am 14. August, dass im Vorfeld eine Prüfung primär auf Basis der durch die Antragsteller eingereichten Satzungen, Konzepte und Selbstauskünfte erfolge.

Die Angebote der Jugendhilfe stellen demnach laut Stadt nach Prüfung durch die Sozial- und Jugendbehörde einen eigenständigen Schwerpunkt des Vereins dar. Dies lasse sich anhand der Teilnehmendenzahlen nachvollziehen. „Zudem verfolgt der Verein in seiner Satzung keine verfassungswidrigen Ziele und enthält keine Bestimmungen, die der Persönlichkeitsentwicklung objektiv entgegenstehen“, heißt es weiter.

Es gehöre zudem nicht zur Zuständigkeit einer Sozial- und Jugendbehörde, Weltanschauungen und Religionen zu prüfen, zumal hierfür keine geeigneten objektiven Prüfkriterien vorliegen.

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Den ausführlichen Bericht des Recherchekollektivs wurde laut Stadt in der Bearbeitung des Themas berücksichtigt, und sei Anlass gewesen, den Antrag im Rahmen ihrer Zuständigkeit nochmals sorgfältig zu betrachten und „gegebenenfalls in die Beschlussvorlage des Jugendhilfeausschusses einzubeziehen“.

Jugendhilfeausschusses entscheidet am 7. Oktober über Antrag

Da aus den Reihen des Jugendhilfeausschusses ein Bedarf für die Klärung offener Fragen bestand, habe zudem ein Austausch mit Vertreter von ICF Karlsruhe e.V. und Mitgliedern des Ausschusses am 20. Juli 2026 stattgefunden. Das Recherchekollektiv kritisierte diesen nicht öffentlichen Austausch scharf: „Wir sind der Auffassung, dass dieses Vorgehen in höchstem Maße fragwürdig ist und gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz verstößt.“

Die Anerkennung wird voraussichtlich in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 7. Oktober 2026 behandelt. Doch ob die Verwaltung die Anerkennungsvoraussetzungen tatsächlich ausreichend geprüft hat, bleibt weiter offen.

Weitere Informationen

Den gesamten offenen Brief ist auf der Website des Recherchekollektivs veröffentlicht: fundiwatch.org/offener-brief-anerkennung-icf-karlsruhe-als-traeger-der-freien-jugendhilfe/

Eine Antwort der Freikirche ICF Karlsruhe auf die Anfrage der Redaktion bleibt bislang aus.