Wegweiser zu einem Hospiz an einem Laternenpfahl

Stand: 19.08.2026 18:39 Uhr

Weil Martina Müller für die Alternative für Deutschland (AfD) kandidiert, hat ihr Arbeitgeber ihr fristlos gekündigt. Der diakonische Hospizträger in Friesland beruft sich auf kirchliche Loyalitätspflichten.

von Amelia Wischnewski

Müller will für den Kreistag Friesland und den Gemeinderat Wangerland kandidieren. Man habe die Mitarbeiterin zunächst abgemahnt und sie aufgefordert, auf ihre Kandidatur zu verzichten, heißt es von ihrem Arbeitgeber Mission:Lebenshaus in Jever. Nachdem dies nicht erfolgt sei, habe man arbeitsrechtliche Konsequenzen gezogen. Die Entscheidung für die Kündigung sei Ergebnis einer sorgfältigen Prüfung auf Grundlage des Grundgesetzes und der geltenden kirchlichen und arbeitsrechtlichen Regelungen, so der Verein.

Träger sieht Kandidatur als Frage der Haltung

Bei Mission:Lebenshaus werde die Kündigung als Frage der Haltung verstanden. Die Einrichtung betreut unter anderem Menschen, die von der AfD immer wieder zum politischen Gegenstand gemacht würden, etwa Menschen mit Behinderungen, Geflüchtete oder Wohnungslose. Aus Sicht der Geschäftsführung müsse sich eine Organisation fragen, wie glaubwürdig sie ihre Arbeit fortsetzen kann, wenn Personen in verantwortlicher Position für eine Partei kandidieren, die Teile der betreuten Gruppen ablehnen oder soziale Träger angreifen.

Der AfD- Kandidat Martin Sichert.

Martin Sichert kündigte Beschwerde an. Er war wegen Zweifeln an der Verfassungstreue nicht für die Wahl in Friesland zugelassen worden.

„Wir wollten nicht nur reagieren“

Grundlage der Entscheidung sei eine Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Diese verpflichte Beschäftigte dazu, auch außerhalb ihres Dienstes die Grundwerte der Kirche zu achten. Der Träger sieht diese Loyalitätspflicht durch die Kandidatur für eine Partei verletzt, die als rechtsextrem eingestuft werde. „Unsere christlichen Werte stimmen nicht mit den Themen überein, für die diese Kandidatin antritt. Und deswegen sind wir der festen Überzeugung, dass so eine Mitarbeiterin in unserem Haus, im Umgang mit zu schützenden Personen, nichts zu suchen hat“, sagte Roman Mölling, Sprecher der Mission:Lebenshaus.

Sie ist eine Tochter der Bremer Inneren Mission und betreibt sechs Hospize in Norddeutschland.

Austausch mit Kirche und Diakonie

Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch sagte 2024 den Zeitungen der Funke Mediengruppe: „Wer sich für die AfD einsetzt, muss gehen.“ Schuch musste zeitweilig Personenschutz in Anspruch nehmen, weil die Angriffe gegen ihn ein bedrohliches Ausmaß angenommen hatten. Die Verantwortlichen der Mission:Lebenshaus rechnen deshalb damit, dass der Fall bundesweit Aufmerksamkeit erlangen könnte. Man gehe von einem möglichen Präzedenzfall aus, der auch für andere kirchliche und soziale Einrichtungen Bedeutung haben könnte. Deshalb habe der Träger bereits Vorbereitungen für öffentliche Reaktionen und mögliche Anfeindungen getroffen.

Eine Hand legt einen Wahlzettel in eine Wahlurne.

Wegen verfassungsrechtlicher Bedenken werden einige Politiker von der Kommunalwahl ausgeschlossen, vor allem von der AfD.

Ein Fall fürs Verfassungsgericht?

Es gibt Fälle, in denen Arbeitnehmern wegen einer AfD-Kandidatur gekündigt wurde. Aber in den öffentlich dokumentierten, rechtskräftig entschiedenen Fällen haben die Gerichte die Kündigungen überwiegend für unwirksam erklärt – wie etwa im Fall einer Professorin in Düsseldorf. Der Hamburger Arbeitsrechtler Michael Fuhlrott meint, allein aufgrund einer Kandidatur könnten keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen folgen. „Hier aber haben wir die Besonderheit, dass es sich um einen kirchlichen Arbeitgeber handelt“, erklärte er. Der dürfe von seinen Mitarbeitern besondere Loyalität und die Befolgung kirchlicher Werte verlangen. Das sei juristisches Neuland. „Das wird wahrscheinlich auch das Bundesarbeitsgericht, vielleicht sogar das Verfassungsgericht auf den Plan rufen.“ Es dürfte dennoch schwierig für das Hospiz werden, die Kündigung aufrechtzuerhalten, meint der Jurist. Denn solange die Partei nicht verboten ist, „können Personen sie wählen und für die Partei antreten“.

AfD-Kandidatin seit 15 Jahren im Hospiz tätig

Die AfD weist die Vorwürfe zurück. Die betroffene Kandidatin erklärte in einem Video-Statement, es sei „unfassbar, wie sehr die Demokratie bei dieser Kommunalwahl mit Füßen getreten wird“. Sie habe sich nicht vorstellen können, dass ein Arbeitgeber Mitarbeitende entlasse, weil diese für eine zugelassene Partei kandidierten. „Ich hätte mir gewünscht, dass man vorher mit mir ins Gespräch geht.“ Sie habe 15 Jahre lang in einem Hospiz gearbeitet und sei auch in der Mitarbeitervertretung aktiv gewesen, sagte die 60-Jährige der Deutschen-Presse-Agentur. Werte wie Menschlichkeit und Respekt seien ihr sehr wichtig. „Ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen“, so Müller. Die Kündigungschutzklage werde aktuell vorbereitet.

Unterstützung erhält die 60-Jährige vom AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert. Er wirft dem Träger vor, seine politische Neutralitätspflicht zu verletzen. Sollte die Kündigung nicht zurückgenommen werden, wolle er sich dafür einsetzen, staatliche Finanzierungen für die Diakonie infrage zu stellen. Sichert verbreitete seine Kritik in einem Video in sozialen Netzwerken.

Gerichte könnten Grundsatzfrage klären

Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, könnte erstmals grundsätzlich geklärt werden, wie weit kirchliche Arbeitgeber bei AfD-Kandidaturen ihrer Beschäftigten arbeitsrechtliche Konsequenzen ziehen dürfen. Damit hätte der Fall womöglich Bedeutung weit über Friesland hinaus.

Video:
Kündigung wegen AfD-Kandidatur in Friesland (2 Min)

Eine Hand legt einen Wahlzettel in eine Wahlurne.

Wegen verfassungsrechtlicher Bedenken werden einige Politiker von der Kommunalwahl ausgeschlossen, vor allem von der AfD.

Der Oberbürgermeisterkandidat für die Grünen, Belit Onay, wirft seinen Wahlzettel in die Wahlurne in Hannover.

Vor allem AfD-Politiker sind aktuell betroffen. Angelika Henkel aus der NDR Redaktion Landespolitik zu den Hintergründen.

Polizeibeamte gehen vor dem Stadion in Hannover.

Vor allem eine aktive Mitgliedschaft könnte Konsequenzen haben. Das Land Niedersachsen schließt Disziplinarverfahren nicht aus.

An einer Häuserwand ist u.a. eine Plakete mit der Aufschrift "Verwaltungsgericht Hannover" angebracht.

Das Verwaltungsgericht Hannover hat einen Eilantrag des Landesverbands abgelehnt. Dieser kann Beschwerde einlegen.