Deutschland ist eine Nation der Grillmeister. Ob im Stadtpark oder auf dem Balkon: Bei gutem Wetter darf der Grill nicht fehlen, sonst ist der Sommer nicht komplett. Doch die extremen Hitze- und Dürreperioden sorgen dafür, dass landesweit die Kohle kalt bleiben muss. Dabei sind die Regelungen, wann und wo welcher Grill nicht angezündet werden darf, nicht einheitlich geregelt. Ein Überblick.
Grillverbote werden grundsätzlich von Kommunen beziehungsweise Städten verhängt. Wo gegrillt werden darf und wo nicht, kann also hinter einer Ortsgrenze schon wieder anders aussehen. In der Regel werden Verbote über Pressemitteilungen der Städte öffentlich gemacht, außerdem können an öffentlichen Grillplätzen entsprechende Informationen ausgehängt werden.
Mittlerweile orientieren sich viele Kommunen am sogenannten Grasland-Feuerindex vom Deutschen Wetterdienst (DWD). Er legt auf einer Skala von eins bis fünf fest, wie hoch die Feuergefahr im offenen Gelände ist (fünf ist die höchste Stufe). In Duisburg ist Grillen bei einem Grasland-Feuerindex ab 4 aus Brandschutzgründen generell untersagt – also auch auf ausgewiesenen Grillflächen. Die Stadt Essen orientiert sich nicht am Grasland-Feuerindex, sondern appelliert an ihre Bürger, aufmerksam zu sein. Gleichzeitig werde trockenes Wetter stets beobachtet, wie ein Stadtsprecher sagte. In Berlin entscheiden die jeweiligen Bezirksverwaltungen über Verbote. Auch hier kann also in einem Park ein Verbot gelten, während im nächsten Grillen erlaubt ist.
Je nach Stadt kann ein Verbot auch für das Grillen im eigenen Garten oder auf dem Balkon gelten. Zudem werden häufig noch andere offene Flammen, wie zum Beispiel Kerzen, verboten. Im hessischen Marburg wurden zuletzt auch Kohle für Wasserpfeifen verboten, in Frankfurt durften auf Friedhöfen keine Grabkerzen mehr angezündet werden und auf den öffentlichen Grillplätzen durfte kein Grill verwendet werden – egal ob holz-, kohle, gas- oder elektrobetrieben.
Dann kann es teuer werden: Wer beim verbotenen Grillen erwischt wird, muss häufig zahlen. Die Stadt Duisburg schriebt auf ihrer Internetseite: „Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro, verbotenes Grillen in Grünanlagen und im Wald mit bis zu 5000 Euro geahndet werden.“
Der erste Schritt ist, sich auf der Webseite der entsprechenden Stadt oder Kommune nach den aktuell geltenden Vorgaben zu erkundigen. Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) gibt im Internet wichtige Tipps für einen sicheren Umgang beim Grillen. Dazu gehört, dass der Grill „sicher und windgeschützt“ steht. Ein Lagerfeuer sollte rundherum von einem nicht brennbaren Streifen umgeben sein, das können Sand, Erde oder Steine sein. Grundsätzlich gilt: Nicht unter Bäumen grillen oder zu nah an anderem Gebüsch, denn hier besteht Brandgefahr durch Funkenflug. Wenn die letzte Bratwurst gegessen ist, muss das Feuer komplett gelöscht und die Asche abgekühlt sein, bevor die Feuerstelle wieder unbeaufsichtigt sein kann.
Auch hier lautet die Antwort wieder: Es kommt darauf an. Je nach Stadt variieren die Kontrollen stark. In Berlin ist das jeweilige Parkmanagement dafür verantwortlich, Grillverbote durchzusetzen. Der Feuerwehrverband moniert, dass Grillverbote nicht konsequent kontrolliert werden. „Natürlich kann die Polizei nicht alle Wiesen und Wälder kontrollieren“, sagte der Leiter des Verbandsarbeitskreises Waldbrand, Ulrich Cimolino, unserer Redaktion. Er könne sich jedoch Park Ranger wie in Frankreich vorstellen, die unter anderem in Wäldern eingesetzt werden und auch Bußgelder verhängen dürfen.