Eine AfD-Politikerin hat wegen ihrer Kandidatur bei der anstehenden Kommunalwahl in Niedersachsen ihren Arbeitsplatz verloren. Ihre Entlassung machte die Politikerin Martina Müller in einem Video über die sozialen Medien publik. »Ich bin entsetzt, dass ich gekündigt wurde, weil ich kandidiere«, sagte sie auf Nachfrage der Nachrichtenagentur dpa. »Die Kündigungsschutzklage wird aktuell vorbereitet.« Über die Kündigung hatten zuvor mehrere Medien berichtet.
Müller kandidiert für die AfD für den Kreistag des Landkreises Friesland und den Gemeinderat Wangerland. Sie habe 15 Jahre lang in einem Hospiz gearbeitet und sei auch in der Mitarbeitervertretung aktiv gewesen, berichtete die 60-Jährige. Werte wie Menschlichkeit und Respekt seien ihr sehr wichtig. »Ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen«, sagte sie. Ihrem bisherigen Arbeitgeber warf sie vor, sie aufgefordert zu haben, schriftlich von der Kandidatur zurückzutreten. Müller kündigte an, »alle zur Verfügung
stehenden rechtlichen Mittel auszuschöpfen«.
Der Verein für Innere Mission in Bremen bestätigte die Kündigung einer Mitarbeiterin seines Tochterunternehmens mission:lebenshaus gGmbH in Jever, die für die AfD bei der Kommunalwahl am 13. September antreten werde. Kirche und Diakonie stünden für bestimmte Werte, erklärte der Verein.
Kirche unterstützt Vorgehen gegen AfD-Kandidatin
»Die unantastbare Würde jedes Menschen, Nächstenliebe, Respekt, Teilhabe, Solidarität sowie die besondere Verantwortung für Menschen in vulnerablen Lebenslagen sind zentrale Grundlagen unseres Handelns.« Er
halte eine Kandidatur für eine als gesichert rechtsextremistisch
geltende Partei mit den Zielen von Kirche und Diakonie für unvereinbar, sagte der Sprecher der Gesellschaft, Roman Möller. Müllers bisheriger
Arbeitgeber mission:lebenshaus gGmbH betreibt in der Region sechs Hospize.
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Die Bremische Evangelische Kirche, die EKD und die
Diakonie Deutschland begrüßten das Vorgehen. Die Diakonie sei parteipolitisch neutral – »aber sie ist
politisch, wenn es um die Menschen geht, die bei der Diakonie
Unterstützung suchen«, sagte der Präsident der Diakonie Deutschland, Rüdiger Schuch. »Wenn Gruppen von Menschen abgewertet werden, wenn
völkischer Nationalismus versucht, bestimmte Menschengruppen
auszugrenzen, dann stellen wir uns dem entschieden entgegen.«
AfD-Abgeordneter spricht von Straftat
In ihrem Video wurde Müller von dem AfD-Bundestagsabgeordneten
Martin Sichert unterstützt. Dieser war erst kürzlich vom Wahlausschuss des
Landkreises Friesland von der Kandidatur als Landrat ausgeschlossen
worden. Sichert warf dem diakonischen Verein eine Straftat vor und
verwies auf Paragraf 108 des Strafgesetzbuchs. Danach ist bereits der
Versuch strafbar, jemanden in einem beruflichen Abhängigkeitsverhältnis
zu nötigen oder daran zu hindern, zu wählen oder sein Wahlrecht in einem
bestimmten Sinne auszuüben.
Nach
Einschätzung des Bremer Experten für kirchliches Arbeitsrecht,
Rechtsanwalt Bernhard Baumann-Czichon, steht in diesem Fall das Recht
aufseiten des Arbeitgebers. Die mission:lebenshaus und deren
Gesellschafter, der Verein für Innere Mission, verträten ein
christlich-humanistisches Weltbild. »Wer für die AfD
kandidiert, wählt nicht nur eine wohl verfassungsfeindliche, auf jeden
Fall aber eine christlichen Werten zuwiderhandelnde Partei und
verpflichtet sich, diese Positionen öffentlich aktiv zu vertreten.«
Obwohl eine solche Kandidatur dem außerdienstlichen Verhalten
zuzurechnen sei, werde das Arbeitsverhältnis damit in unzumutbarer Weise
beeinträchtigt, sagte der Anwalt.
AfD
Z+ (abopflichtiger Inhalt);
Kirchen gegen die AfD:
»Für Christen nicht wählbar!«
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Umgang mit der AfD:
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Z+ (abopflichtiger Inhalt);
Arno Bausemer:
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