Neun Jahre nach dem G-20-Gipfel in Hamburg hat das Oberverwaltungsgericht das Verbot von zwei Protestkundgebungen für rechtmäßig erklärt. Damit korrigierten die Richter eine Entscheidung des Hamburgischen Verwaltungsgerichts vom Februar 2022, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Im Juni 2017 hatte die globalisierungskritische Organisation Attac zwei Protestkundgebungen in der Hamburger Innenstadt angemeldet, obwohl die Stadt für die beiden Gipfeltage vom 7. bis 8. Juli 2017 bereits ein Demonstrationsverbot für das Stadtgebiet erlassen hatte. Die Stadt untersagte die Versammlungen. Attac klagte gegen das Verbot.

Das Oberverwaltungsgericht gab der Stadt nun recht. Nach Ansicht der Richter wäre die öffentliche Sicherheit bei Durchführung der Versammlungen durch gezielte oder faktische Blockaden der Transport- und Fahrtrouten mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Attac kritisierte die Entscheidung scharf. Sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, will die Organisation weitere juristische Schritte prüfen.

Bei dem Gipfel in Hamburg waren die Staats- und Regierungschefs der 20 wichtigsten Wirtschaftsnationen zusammengekommen, darunter die Präsidenten der USA und Russlands, Donald Trump und Wladimir Putin. Das Treffen wurde von massiven Ausschreitungen zwischen Globalisierungsgegnern und der Polizei überschattet.