20.08.2026 – 15:07
Polizeipräsidium Schwaben Nord
Augsburg (ots)
Großaitingen – Am Dienstag (18.08.2026) kam es zu einem Callcenterbetrug durch einen oder mehrere bislang unbekannte Täter.
Am Dienstagvormittag meldete sich ein bislang unbekannter Täter telefonisch bei einem 64- und 69- jährigem Ehepaar. Der Täter gab sich als Polizeibeamter aus und veranlasste das Ehepaar dazu, ihre Wertgegenstände vor der Haustüre zu deponieren. Diese wurden im Nachgang von einer bislang unbekannten Person abgeholt.
Der genaue Tathergang sowie die Höhe des Beuteschadens sind Gegenstand der noch laufenden kriminalpolizeilichen Ermittlungen.
Die Kriminalpolizei ermittelt nun wegen des Verdachts des Betrugs.
Darüber hinaus bittet die Kriminalpolizei Augsburg um Mithilfe.
Gesucht werden Zeugen, welche im Zeitraum von 09.30 Uhr bis 14.30 Uhr verdächtige Wahrnehmungen im südwestlichen Bereich von Großaitingen getätigt haben. Diese werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei Augsburg unter der 0821/323 – 3821 zu melden.
Bei den sogenannten Schockanrufen bringen Täter Seniorinnen und Senioren durch verschiedenste Maschen und dem Aufbauen von Ängsten dazu, Bargeld oder andere Vermögenswerte zu übergeben. Mit der Präventionskampagne #NMMO möchte die Bayerische Polizei alle Seniorinnen und Senioren noch besser vor Telefonbetrügern schützen.
Die Polizei gibt deshalb unter anderem folgende Tipps:
– Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge bitten. – Übergeben Sie nie Geld an unbekannte Personen. – Überprüfen sie Angaben persönlich durch telefonische Nachfrage
bei der Behörde oder den jeweiligen Angehörigen unter der Ihnen
bekannten Telefonnummer. – Suchen Sie die Telefonnummer der jeweiligen Behörde selbst
heraus. – Lassen Sie niemals unbekannte Personen in ihre Wohnung. – Verständigen Sie bei verdächtigen Feststellungen umgehend den
polizeilichen Notruf 110.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter folgenden Links:
– https://www.polizei.bayern.de/nmmo –
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/enkeltrick
Rückfragen bitte an:
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