„Was passiert da eigentlich?“, fragt Polizeioberrat Philipp Hölzl und schaut über die Schulter seines Kollegen auf die Videoszene, die gerade über einen der sechs Monitore gelaufen ist. Zu sehen ist das Luftbild eines großen Platzes. In der Mitte bewegt sich ein Mensch. Er scheint zu zucken. Stephan Geiger, Erster Polizeihauptmeister und Video-Sachbearbeiter bei der Mannheimer Polizei, zoomt in das Bild hinein und spielt die Szene erneut ab. Ton gibt es nicht.
Der Mann im Bildfokus macht ruckartige Bewegungen mit Armen und Beinen, er schwenkt eine große bunte Flagge Richtung Passanten. Auf dem Bildschirm ist jetzt ein dünner gelber Rahmen um den Mann eingeblendet. Dieser Rahmen bedeutet: Die künstliche Intelligenz, die diesen Platz in Mannheim videoüberwacht, hat in den Bewegungen eine ungewöhnliche Aktivität erkannt – und Alarm geschlagen.
Bayerns Innenminister Herrmann will „so schnell wie möglich“ eine Rechtsgrundlage für eine biometrische Echtzeit-Gesichtserkennung
Der ploppt mit einem Warngeräusch auf den Bildschirmen im Führungs- und Lagezentrum des Polizeipräsidiums auf. Harmlos, bewertet Geiger schließlich den irrlichternden Mann. „Aber es ist schon immer wieder merkwürdig, wie sich Menschen verhalten“, sagt er. Sein Blick geht von Monitor zu Monitor, auf denen Videoaufnahmen mit Perspektiven aus der Mannheimer City in Dauerschleife wechseln. Der Polizeibeamte und zwei Kollegen bilden hier eine von zwei Schichten bei der Videoüberwachung. Bei der Polizei heißt es aber nicht Überwachung. Hier heißt es Videoschutz. „Es geht um den Schutz der Menschen, um das Sicherheitsgefühl im öffentlichen Raum“, sagt Hölzl. Er ist seit zwei Jahren Projektleiter von „Videoschutz Mannheim“.
Der Anspruch ist, Videoüberwachung an Kriminalitäts-Hotspots im öffentlichen Raum unter Wahrung von Grundrechten der Bürger und Datenschutz ins KI-Zeitalter zu bringen, der Polizei Arbeit abzunehmen und die Ermittlungen zu ergänzen. Vor allem aber: Im Ernstfall den Polizeibeamten Informationen für ein schnelles und zielgerichtetes Eingreifen vor Ort zu liefern.
Datenschutzrechtlich noch viel problematischer ist das, was in Baden-Württemberg und anderen Bundesländern als nächster Schritt folgen könnte: die Einführung der Videoanalyse mit KI-gestützter Echtzeit-Gesichtserkennung. Hier scannt die künstliche Intelligenz alle Menschen, die sich im Bereich einer solchen Videokamera aufhalten, und nicht nur auffällige Bewegungen.
In Hessen ist das rechtlich schon möglich und kommt in einem Pilotprojekt im Frankfurter Bahnhofsviertel auch zum Einsatz. Bayern plant ebenfalls diesen Schritt. „Wir benötigen so schnell wie möglich eine klare und rechtssichere gesetzliche Grundlage für den Einsatz biometrischer Echtzeit-Gesichtserkennung bei der Videoüberwachung, etwa an Bahnhöfen und öffentlichen Plätzen“, sagt Innenminister Joachim Herrmann (CSU) unserer Redaktion. Der Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin habe eindrücklich gezeigt, „wie wichtig leistungsfähige Instrumente für die schnelle Identifizierung und Fahndung nach Tatverdächtigen zur Gefahrenabwehr sind“. Echtzeit-Gesichtserkennung könne dabei einen entscheidenden Beitrag leisten, so Herrmann.
In der Mannheimer Innenstadt überwachen derzeit 72 Kameras fünf Plätze an drei ausgewiesenen Kriminalitäts-Schwerpunkten
Ein entsprechender Entwurf für eine Änderung des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) soll „in den nächsten Monaten“ im Kabinett beraten werden, heißt es im Ministerium. Doch dort weiß man, dass der rechtliche Spielraum begrenzt ist. Der Entwurf müsse sich streng an den rechtlichen Vorgaben, insbesondere an der europäischen KI-Verordnung ausrichten. So sei festgelegt, „dass der zuvor richterlich zu genehmigende Einsatz nur im öffentlich zugänglichen Raum, auf enge Einsatzzwecke begrenzt und nur zur Bestätigung der Identität einer speziell betroffenen Person unter besonderer Achtung der Verhältnismäßigkeit erfolgen darf“. Der Einsatz dürfe nur begrenzt möglich sein, „zum Beispiel im Fall eines bevorstehenden Terroranschlags oder bei der gezielten Suche nach Tatverdächtigen zur Gefahrenabwehr“. Auch sei das bei vermissten Personen geplant, „sofern konkrete Anhaltspunkte für eine Gefahr für Leib oder Leben vorliegen“.

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„Der Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin hat eindrücklich gezeigt, wie wichtig leistungsfähige Instrumente für die schnelle Identifizierung und Fahndung nach Tatverdächtigen zur Gefahrenabwehr sind“, sagt Bayerns Innenminister Joachim Herrmann.
Foto: Sven Hoppe, dpa
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„Der Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin hat eindrücklich gezeigt, wie wichtig leistungsfähige Instrumente für die schnelle Identifizierung und Fahndung nach Tatverdächtigen zur Gefahrenabwehr sind“, sagt Bayerns Innenminister Joachim Herrmann.
Foto: Sven Hoppe, dpa
Erst im Juli verabschiedete das Kabinett einen Gesetzentwurf, der grundsätzlich die Regelungen für die Videoüberwachung entschärfen soll. Herrmann will, dass Kommunen nicht mehr ausführlich dokumentieren müssen, zu welchen Problemen es an einem gewissen Platz gekommen ist, um Videoüberwachung einzuführen. Künftig soll es als Grund etwa reichen, wenn andere Personen den Platz meiden. Aus der Opposition hagelt es Kritik an diesen Plänen, sie wirft der Staatsregierung einen Grundrechte-Abbau vor. Zugleich soll mit dem Gesetz eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Entwicklung künstlicher Intelligenz geschaffen werden.
In der Mannheimer Innenstadt, wo bislang nur bestimmte Verhaltensmuster von Menschen analysiert werden, überwachen derzeit 72 Kameras fünf Plätze an drei ausgewiesenen Kriminalitäts-Schwerpunkten, 59 davon sind an die KI-Auswertung angebunden. Herzstück des seit 2018 laufenden Projekts sind vier KI-Software-Module, entwickelt vom Fraunhofer-Institut für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung gemeinsam mit Land, Stadt und Polizei.
Wer erkennt kritische Situationen besser, Mensch oder KI? „In manchen Situationen der Mensch“, sagt Projektleiter Hölzl. „Weil hier Erfahrungswerte in die Entscheidungen einfließen, die die KI nicht hat.“ Dafür kennt die KI aber weder Schichtende noch 40-Stunden-Woche. Rund um die Uhr überwacht sie das Geschehen. Ist kein Video-Sachbearbeiter im Dienst, landen KI-Alarmmeldungen – die gelben Rahmen – in Echtzeit beim Einsatzleiter.
Dann kann es schnell gehen. „2025 hatten wir eine Durchschnittszeit von 2:43 Minuten zwischen Alarm und dem Eintreffen von Einsatzkräften vor Ort“, so Hölzl. „Es waren bei allen Einsätzen immer unter drei Minuten, bei Straftaten sogar nur 2:20 Minuten. Das ist deutlich schneller als ohne Videoeinsatz.“ Die Aufnahmen helfen den Beamten enorm. Die Einsatzleitung kann den Streifenbeamten vor Ort genaue Personenbeschreibungen liefern, Fluchtwege nennen – und nicht zuletzt stellen die Videoaufnahmen gerichtliche Beweismittel dar, im vergangenen Jahr bei 420 Straftaten.
Die künstliche Intelligenz darf in Mannheim nicht mit echten Alltagsszenen gefüttert werden
Video-Sachbearbeiter Geiger schildert, was die KI besser kann als ein Mensch. „Es gab eine Schlägerei in einem teilverdeckten Bereich hinter einem Gebüsch am Bahnhof, da war kein Mensch zu sehen, nur für eine Sekunde die Ausholbewegung eines Arms für einen Schlag.“ Eine Körperverletzung, ein Angriff, die wohl kein Polizeibeamter so entdeckt hätte. Die KI erfasste den Moment und schlug an.
Grundlegend neu an dem Mannheimer Projekt ist, dass die künstliche Intelligenz keine Gesichter, kein Geschlecht, keine Hautfarbe und keinen Körperbau von Personen verarbeitet. Das war eine der zentralen Herausforderungen für die Entwickler, um die Kritik an möglichen Grundrechtseingriffen durch die Überwachung zu entkräften. Die KI erstellt aus markanten Punkten des Körpers lediglich eine Art Skelett und gleicht dessen Bewegungen mit definierten Mustern ab. Alle übrigen Bildinformationen bleiben für die Software bedeutungslos. Ermittlungsrelevante Aufnahmen ausgenommen, werden die Bilder nach 72 Stunden gelöscht, Bereiche außerhalb der Überwachungszonen sind grundsätzlich verpixelt.
Die KI beurteilt Bewegungen anhand von 17 in der Projektgruppe definierten Aktivitätsmustern. Um diese zuverlässig zu erkennen, braucht sie unzählige Trainingsszenen. Schlägt, tritt oder stürzt jemand? Oder spielen zwei Kinder auf engem Raum nur Ball? Ist da eine Schlägerei im Gang oder trainiert eine Breakdance-Gruppe auf dem Marktplatz?

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„Was passiert da eigentlich?“ Projektleiter Philipp Hölzl (links) und Stephan Geiger an einem der Videoüberwachungs-Arbeitsplätze im Mannheimer Polizeipräsidium.
Foto: Ulrike Bäuerlein
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„Was passiert da eigentlich?“ Projektleiter Philipp Hölzl (links) und Stephan Geiger an einem der Videoüberwachungs-Arbeitsplätze im Mannheimer Polizeipräsidium.
Foto: Ulrike Bäuerlein
Die KI darf aber – der Datenschutz lässt grüßen – nicht mit echten Alltagsszenen gefüttert werden, etwa Internet-Videos. Also müssen die Polizeibeamten selbst ran. Mit Bodenmatte, uniformiertem Begleitpersonal und mehrseitigem Drehbuch mit genauen Bewegungsanweisungen ziehen Beamte für das Projekt in die Stadt – und beginnen unter dem Auge der Videokameras und vor den staunenden Passanten fingierte Schlägereien miteinander. Sie stellen Diebstahlsituationen nach, simulieren Angriffe mit Wurfgegenständen oder Übergriffe auf Menschen. „Messkampagnen“ nennt die Projektgruppe das. Rund 2000 verschiedene Szenen haben die Beamten in Mannheim auf den Straßen und Plätzen schon eingespielt, damit die KI etwas zu lernen hat. „Und wir sind noch lange nicht am Ende, wir könnten 10.000 Szenen brauchen“, sagt Hölzl.
In Mannheim wurde die polizeiliche Videoüberwachung schon einmal abgeschafft – wegen deutlich gesunkener Kriminalität
Ende des Jahres steht die große Bilanz des Projekts an. Grüne und CDU im Land haben im Mai bereits unabhängig davon im neuen Koalitionsvertrag vereinbart, die intelligente Videoüberwachung nach Mannheimer Vorbild auf zwei weitere Pilotstandorte auszuweiten. Innenminister Manuel Hagel (CDU) hat dazu klare Vorstellungen. „Bei der nächsten Überarbeitung des Polizeigesetzes werden wir auch darüber sprechen müssen, ob die Hürden für den Videoschutz da nicht insgesamt zu hoch sind. Manche Orte sind vielleicht heute noch keine absoluten Kriminalitäts-Hotspots, aber die Menschen haben dort schon jetzt ein ungutes Gefühl.“ Und der Koalitionsvertrag geht noch weiter: Künftig sollen auch das Erkennen von gefährlichen Gegenständen und eben die biometrische Fernidentifikation möglich werden.
In die Richtung gehen auch die Wünsche der Polizei in Mannheim. Wobei man da schon zufrieden wäre, wenn die intelligente Videoüberwachung sich nicht aus Erfolgsgründen selbst abschaffen würde. Das war schon einmal der Fall. Vor 25 Jahren wurde in der Stadt erstmals der „Mannheimer Weg“ mit konventioneller Videoüberwachung beschritten. Mit dramatischem Erfolg: Die Fallzahlen bei Straßenkriminalität und Drogendelikten an den bekannten Brennpunkten sanken um 70 Prozent. Die Videoüberwachung war so erfolgreich, dass sie 2007 eingestellt werden musste. Denn wo kein Kriminalitäts-Schwerpunkt mehr ist, darf es bislang auch keine Videoüberwachung geben. Die Folge: Die Zahl der Straftaten an den einstigen Schwerpunkten schoss nach 2007 wieder in die Höhe – bis die Projektgruppe „Videoschutz“ 2018 ihre Arbeit aufnahm.
Ein Jo-Jo-Effekt, auf den sie in Mannheim diesmal gerne verzichten würden.