Sie kann es offenbar nicht lassen: Seit über drei Jahren führt eine 46-jährige Frau aus Lechhausen eine Art Kleinkrieg gegen das städtische Veterinäramt. Ihre überbordende und falsch verstandene Tierliebe hat, so die Behörde, mehrmals zu schlimmen Verhältnissen in der Tierhaltung geführt. Bei Kontrollen auf dem großen Grundstück fanden die städtischen Tierärzte völlig vernachlässigte und kranke Kaninchen, Katzen im Dutzend, tote Welpen, dreckige Gehege. Diverse Auflagen des Veterinäramtes sowie ein totales Tierhalteverbot wurden missachtet, das Amt beschlagnahmte zahlreiche Tiere, verhängte Bußgelder. Selbst eine hohe Geldstrafe wegen Tierquälerei nach einem Gerichtsverfahren brachte die Frau offenbar nicht zur Einsicht. Ein neuerlicher Prozess führte jetzt zum Eklat: Weil die Angeklagte nicht zum Termin erschien, erließ Richter Johannes Pausch einen Haftbefehl zur Sicherung des Verfahrens.

Nach grausamem Fund: Ein Kaninchen musste eingeschläfert werden

Der ungewöhnliche Fall nahm im Mai 2023 seinen Anfang. Nach einem Hinweis kontrollierte das Veterinäramt das Grundstück der Frau in Lechhausen. Die amtliche Tierärztin fand 20 Freigängerkatzen vor sowie acht tote Welpen. Die Behörde erließ daraufhin diverse Auflagen, so sollten die Tiere kastriert und gechippt werden. Bei einer Kontrolle im Mai 2024 stieß die Tierärztin auf noch schlimmere Zustände. Acht Kaninchen und fünf Katzen befanden sich teils in einem erbärmlichen Zustand. Das Kaninchen „Kiki“ musste aufgrund von Krankheiten eingeschläfert werden.

Das Augsburger Veterinäramt beschlagnahmte die Tiere und erließ ein absolutes Tierhaltungs- und Betreuungsverbot. Es fruchtete nicht. Fünf Monate später wieder eine Kontrolle: Jetzt lebten auf dem Grundstück 31 Katzen und acht Kaninchen. Eine Katze wies mehrere alte Knochenbrüche auf, war von Flöhen befallen. Ein Teil eines Hinterbeins musste, um das Tier zu retten, amputiert werden. Ein Kater war stark abgemagert, so notierte damals die Tierärztin, hatte Flöhe, litt an einer Zahnfleischentzündung. Erneut wurden auch diese Tiere in ein Tierheim gebracht. Die Konsequenz: Gegen die Frau sowie gegen ihren Partner wurden damals Strafbefehle wegen Tierquälerei erlassen. Beim Prozess Ende April 2025 vor Amtsrichterin Andrea Hobert zogen beide Angeklagte ihren Einspruch zurück, sodass die Urteile über jeweils 11.200 Euro Geldstrafe (160 Tagessätze zu je 70 Euro) rechtskräftig wurden.

Angeklagt wegen Tierquälerei: Beschuldigte erscheint nicht vor Gericht

All diese Sanktionen führten zu keinerlei Einsicht. Bei mehreren weiteren Kontrollen bis Oktober 2025 beschlagnahmte das Veterinäramt wiederum 23 Katzen, davon waren zehn erkrankt. Zwei an einer schmerzhaften Bindehautentzündung erkrankte Katzen, die im Juli 2025 vorgefunden wurden, führten nun zu einem neuerlichen Prozess vor dem Amtsgericht. Diesmal war die 46-Jährige zweier Verstöße gegen das Tierschutzgesetz angeklagt. Doch die Frau glänzte durch Abwesenheit trotz ordnungsgemäßer Ladung.

Richter Pausch wartete 30 Minuten – länger als üblich in solchen Fällen – und erließ dann auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl zur Sicherung des Verfahrens. Jetzt wird die Frau von der Polizei gesucht. Wird sie festgenommen, dann entscheidet der Ermittlungsrichter, ob der Haftbefehl eröffnet wird. Üblich ist, dass die Beschuldigte dann gegen Auflagen wieder auf freien Fuß gesetzt wird. Wenn nicht, dann muss sie im Knast auf einen neuerlichen Prozesstermin warten.