
AUDIO: Geiseltalsee: Nordteil vorerst nicht freigegeben (1 Min)
NABU setzt sich im Eilverfahren durch
Stand: 21.08.2026 19:56 Uhr
Der Nordteil des Geiseltalsees bleibt vorerst für Freizeitnutzungen gesperrt. Das Verwaltungsgericht Halle hat einem Eilantrag des NABU Sachsen-Anhalt stattgegeben. Der Saalekreis kann gegen den Beschluss Beschwerde einlegen.

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Der Nordteil des Geiseltalsees im Saalekreis bleibt vorerst für Freizeitnutzungen gesperrt. Das Verwaltungsgericht Halle hat einem Eilantrag des Naturschutzbundes (NABU) Sachsen-Anhalt stattgegeben. Damit bleibt die bereits zuvor verhängte Zwischenverfügung bestehen.
Gericht beanstandet Begründung des Saalekreises
Das Gericht kritisierte nach Angaben des NABU die Begründung, mit der der Saalekreis die sofortige Freigabe angeordnet hatte. Der Landkreis hatte argumentiert, durch eine begrenzte und geregelte Nutzung könnten unerlaubte Aktivitäten am Nordufer verhindert werden.
Nach Auffassung des Gerichts reicht das jedoch nicht aus. Der Saalekreis hätte darlegen müssen, warum die sofortige Öffnung im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt und weshalb dieses schwerer wiegt als die Belange des Natur- und Artenschutzes. Eine solche Begründung fehle. Über die grundsätzliche Rechtmäßigkeit der Freigabe ist damit noch nicht abschließend entschieden.
Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich
Der Landkreis kann gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt einlegen. Der Nutzungsstopp bleibt jedoch bestehen, solange das höhere Gericht die Entscheidung nicht ändert oder aufhebt. NABU-Landesvorsitzende Katja Alsleben begrüßte den Beschluss.
Rast- und Zugvögel seien in den kommenden Wochen „in besonderem Maße auf störungsarme Bereiche angewiesen“, um ausreichend Energie für ihren Vogelzug zu sammeln.
Czekalla hatte Sperrung kritisiert
Der CDU-Landtagsabgeordnete und künftige Saalekreis-Landrat Sven Czekalla hatte bereits die vorherige Zwischenverfügung kritisiert. Er sieht dadurch die touristische Entwicklung des Sees gefährdet. Naturschutz und Tourismus seien bislang gemeinsam gedacht worden.
Der Geiseltalsee war im Mai vollständig für den Freizeit- und Wassertourismus freigegeben worden. Gegen die Öffnung des Nordteils geht der NABU gerichtlich vor.
MDR (Tobias Schwarz, Anja Walczak, Felix Fahnert, Hannes Leonard); zuerst veröffentlicht am 17.07.2026