
AUDIO: Nachrichten 15:00 Uhr – 21.08.2026 (4 Min)
Stand: 21.08.2026 15:48 Uhr
Der 52-Jährige hatte die Untreue in Millionenhöhe zuvor gestanden. Die Geschädigten haben laut Gericht gute Chancen, ihr Geld wiederzubekommen.
Das Landgericht Kiel hat einen 52-jährigen Hausverwalter aus Flensburg zu drei Jahren Haft verurteilt. Das Urteil umfasst demnach unter anderem Untreue in 134 Fällen. Der Mann verwaltete vor allem Mehrfamilienhäuser.
Zwischen Januar 2019 und Dezember 2023 überwies er nach Überzeugung des Gerichts Geld von Konten der betreuten Eigentümergemeinschaften auf sein Privatkonto. Die Eigentümer hatten das Geld gemeinsam angespart, etwa für notwendige Sanierungen.
Wohnungseigentümer sollen Geld zurückbekommen
Das Gericht ordnete an, knapp 1,3 Millionen Euro als Wertersatz einzuziehen. Vermögenswerte konnten bereits gesichert werden. Deshalb bestehen nach Einschätzung des Kieler Landgerichts gute Aussichten, dass die geschädigten Wohnungseigentümer einen großen Teil ihres Geldes zurückbekommen.

Der Verteidiger sei kurzfristig krank geworden. Der Prozess soll in einer Woche fortgesetzt werden – dann könnte auch ein Urteil fallen.
Strafrahmen bei Geständnis vorab abgesteckt
Vor dem Urteil hatten Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung besprochen, in welchem Rahmen sich die Strafe bei einem Geständnis bewegen würde. Der Angeklagte gestand. Zu seinen Gunsten wertete das Gericht außerdem, dass er bereits während der Ermittlungen mit der Staatsanwaltschaft kooperiert hatte. Auch die Aussicht auf eine weitgehende Erstattung des Schadens wurde berücksichtigt.
52-Jähriger wurde nicht nur wegen Untreue verurteilt
Die Staatsanwaltschaft hatte dem 52-Jährigen ursprünglich Untreue in 391 Fällen vorgeworfen. Die Diskrepanz zu dem Urteilsspruch über 134 Fälle erklärt sich laut Gerichtssprecherin unter anderem dadurch, dass möglicherweise mehrere Fälle zusammengelegt wurden.
Neben dem Schuldspruch für Untreue wurde der Mann auch für acht Fälle verurteilt, in denen er Arbeitsentgelt vorenthielt und veruntreute. Außerdem musste er sich für eine Verletzung der Buchführungspflicht verantworten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Revisionsfrist beträgt eine Woche.

Ein Flensburger Hausverwalter soll 1,3 Millionen Euro von Kundenkonten auf sein Privatkonto überwiesen haben. Zu Prozessbeginn bedauerte er sein Handeln.

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Hessen
Jahrelang überwies ein Hausverwalter Hunderttausende Euro von den Konten von Eigentümergemeinschaften auf sein Privatkonto. Jetzt hat das Landgericht Frankfurt den 46-Jährigen zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Laut Gericht handelte er mit hoher krimineller Energie.