
Stand: 21.08.2026 14:33 Uhr
Im Norddeister droht drei bislang legalen Downhill-Trails der Rückbau. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover am Mittwoch entschieden. Ein Eilantrag dagegen ist weitgehend abgelehnt worden.
Dieser wurde den Angaben des Gerichts zufolge vom Verein „Deisterfeunde“ eingereicht. Konkret gehe es um die drei Trails „Ladies Only“, „Ü30“ und „BMX-Trail“, die nun auf Anordnung der Region Hannover zurückgebaut werden müssten, hieß es. Für diese Strecken hatte der Verein 2013 und 2014 im Rahmen eines Pilotprojekts eine befristete Erlaubnis von der Region Hannover bekommen. Dadurch sollte den Angaben zufolge erreicht werden, dass es weniger illegale Trails im Naturschutzgebiet gibt. Bei einer späteren Prüfung habe sich aber herausgestellt, dass das Ziel nicht erreicht worden sei, so das Gericht. Daher sei die letzte Erlaubnis Ende 2025 nicht verlängert worden.

Noch findet dort ein Raceday statt: Die Ausnahmegenehmigung für die Rennstrecken im Landschaftsschutzgebiet gilt bis 2025.
„Gestalt des Bodens “ darf nicht verändert werden
Die Region forderte den Verein laut Gericht daher auf, die drei Trails zurückzubauen. Außerdem drohte sie mit einer sogenannten Ersatzvornahme. Das bedeutet: Wenn der Verein den Rückbau nicht selbst vornimmt, kann die Behörde ihn durchführen lassen. Außerdem untersagte die Region dem Verein, die „Gestalt des Bodens“ zu verändern. Bei Verstößen drohe ein Zwangsgeld. Der Verein reichte daraufhin einen Eilantrag ein. In diesem bemängelte er, dass aus der Verfügung nicht eindeutig hervorgehe, welche Veränderungen des Bodens verboten seien. Außerdem gefährde ein Rückbau der Trails die Vereinsziele.
Gericht: Rückbau ist rechtmäßig
Das Gericht entschied also, den Eilantrag abzulehnen. Es begründete die Entscheidung damit, dass Veränderungen der Oberflächengestalt des Landschaftsschutzgebiets vorgenommen worden seien. Dafür habe keine gültige Befreiung vorgelegen. Daher sei die Anordnung zum Rückbau rechtmäßig. Der Verein „Deisterfreunde“ habe auch keinen Anspruch auf eine erneute Ausnahmegenehmigung für Mountainbike-Trails, hieß es. Auch bestehe für den Betrieb der drei Trails kein überwiegendes öffentliches Interesse, das eine Ausnahme rechtfertigen würde. Allerdings hatte der Verein in einem Punkt Erfolg: Das Gericht sah keine ausreichende rechtliche Grundlage für die von der Region angedrohten Zwangsgelder. Gegen den Beschluss können beide Seiten noch Beschwerde einlegen.

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