19. August: Staatsanwaltschaft akzeptiert Beschluss

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe werde nach Auskunft eines Sprechers kein Rechtsmittel gegen einen Beschluss des Landgerichts einlegen. Darüber berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am 19. August. Das Landgericht hatte mangels Fluchtgefahr keinen Grund gesehen, Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten anzuordnen.

Die Staatsanwaltschaft sieht sich den Angaben nach durch die Entscheidung des Landgerichts in der juristischen Bewertung des Vorfalls Mitte Juli bei Ettlingen bestätigt. Gegen den Beschuldigten bestehe der dringende Tatverdacht einer Körperverletzung, so der Sprecher. Unabhängig hiervon dauern die Ermittlungen gegen den Beschuldigten weiter an.

18. August: Vorfall liegt „fern der Lebenserfahrung“

Das Landgericht Karlsruhe hat die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen den Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe vom 18. Juli als unbegründet verworfen. Die Voraussetzung der Fluchtgefahr des Beschuldigten seien nicht gegeben. Das teilt das Landgericht in einer Pressemitteilung am 18. August mit.

Gegen den Beschuldigten bestehe zwar der dringende Tatverdacht einer (vorsätzlichen) Körperverletzung, jedoch nicht einer gefährlichen, schweren Körperverletzung oder fahrlässigen Körperverletzung. Für letztgenannte Delikte bestehe allenfalls ein Anfangsverdacht.

Nach Auffassung des Gerichts sind keine Gründe ersichtlich, dass der Beschuldigte das Herausfallen des Geschädigten vorsätzlich herbeiführen wollte. „Dass sich die Tür eines fahrenden Zuges öffnet, stellt vielmehr – selbst bei einem Anprall – einen eher außergewöhnlichen Vorfall dar, der fern der Lebenserfahrung liegt“, heißt es im Beschluss des Landgerichts.

24. Juli, 18.39 Uhr: So schildert das Karlsruher Amtsgericht den Tat-Hergang

Auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht Karlsruhe die Entscheidung vom 18. Juli bestätigt. Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Ablehnung des Erlasses eines Haftbefehls wegen dringenden Tatverdachts einer vorsätzlichen Körperverletzung und Fluchtgefahr wird nun dem Landgericht Karlsruhe zur Entscheidung vorgelegt. Das geht aus einer Mitteilung des Amtsgerichts vom 24. Juli hervor.

Nach Auffassung des Gerichts fehlt es nach wie vor an der für den Erlass eines Haftbefehls erforderlichen Fluchtgefahr. Der Beschuldigte ist deutscher Staatsangehöriger und verfügt über feste soziale Bindungen im Inland (Wohnsitz, Familie, Arbeitsplatz).

Das Gericht schildert die Videoaufnahme in seiner Entscheidung wie folgt:

  • Die Videoaufzeichnungen zeigen den Beschuldigten in aufgebrachter Stimmung, insbesondere indem er mehrfach in Richtung der Security-Mitarbeiter schreit und gestikuliert.
  • Dabei ist jedoch auch ein unsicherer, schwankender Gang des Beschuldigten, wohl aufgrund seiner Alkoholisierung, zu erkennen.
  • Laut Zeugenaussagen kam es seitens des Beschuldigten zu Beleidigungen zulasten der beiden Sicherheitsmitarbeiter.
  • Eine andere Zeugin berichtete demgegenüber auch von provozierendem Verhalten der Sicherheitsmitarbeiter dem Beschuldigten gegenüber.
  • Unmittelbar vor der körperlichen Auseinandersetzung ist zu erkennen, dass der Beschuldigte seine Hand hebt und wohl gegen die Haltestange schlägt, wobei auch nicht auszuschließen ist, dass er hierbei – aufgrund seiner Alkoholisierung – ins Stolpern gerät.
  • Er geht sodann auf den Geschädigten zu, wobei er dabei seine Hände nicht erhoben, sondern angelegt am Körper hält.
  • Der Geschädigte packt den Beschuldigten daraufhin mit beiden Händen und schlägt ihn mit Wucht gegen die Tür des Zuges.
  • Der Geschädigte bringt den Beschuldigten sodann kraftvoll auf den Boden und sitzt auf beziehungsweise über ihm, woraufhin der Beschuldigte anfängt mit seiner rechten Hand allenfalls dreimal in Richtung des Geschädigten zu schlagen.
  • Der Geschädigte wird sodann von dem dazugekommenen Fahrkartenkontrolleur zurückgezogen, woraufhin er sich aufrichtet und am rechten Bein des Beschuldigten zu ziehen beginnt.
  • In Folge des Ziehens scheint sich der Beschuldigte durch Strampeln mit den Beinen aus dem Griff des Geschädigten befreien zu wollen.
  • Ein gezieltes Treten des Beschuldigten gegen den Geschädigten ist anhand der Videoaufzeichnungen nicht festzustellen.
  • In Folge des Ziehens verliert der Geschädigte sein Gleichgewicht und fällt rückwärts gegen die sich plötzlich öffnende Zugtür und stürzt hinaus, was für den Beschuldigten jedoch nicht vorhersehbar gewesen sein dürfte.

23. Juli, 8.05 Uhr: Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein

Die Staatsanwaltschaft legt Beschwerde gegen Ablehnung des Haftbefehlsantrag ein. Das geht aus einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft vom 23. Juli hervor. Nachdem das Amtsgericht Karlsruhe am 18. Juli einen Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe auf Erlass eines Haftbefehls wegen Körperverletzung gegen den Beschuldigten abgelehnt hatte, hat die Staatsanwaltschaft gegen die richterliche Entscheidung Beschwerde eingelegt.

Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Beschwerde auf weitere Erkenntnisse zum Ablauf der körperlichen Auseinandersetzung zwischen den Beteiligten sowie zu den persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten. Darüber hinaus weicht die Staatsanwaltschaft nach Auswertung eines Überwachungsvideos des Regionalzuges in rechtlicher Hinsicht von der Bewertung des Geschehensablaufs durch das Amtsgericht ab, sodass die rechtlichen Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls nach Würdigung der Staatsanwaltschaft zu bejahen sind. Die weiteren Ermittlungen dauern an.

20. Juli, 18 Uhr: Zugtür wird bei Auseinandersetzung beschädigt

Das Polizeipräsidium Karlsruhe gibt weitere Details zum Ablauf der körperlichen Auseinandersetzung zwischen dem Fahrgast und dem Mitarbeiter der DB-Sicherheit bekannt. Der 36-jährige Fahrgast soll mehrfach mit den Fäusten auf den Sicherheitsmitarbeiter eingeschlagen haben. Im weiteren Verlauf sollen die Beteiligten gegen eine der Zugtüren gestoßen sein, die dadurch beschädigt wurde. Zwischen der Tür und dem Boden entstand ein Spalt, der von den Anwesenden zunächst wohl unbemerkt blieb. Die Beteiligten stürzten in der Folge im Bereich der Zugtüren zu Boden.

Ein Sicherheitsmitarbeiter wurde bei einem Sturz aus dem Zug schwer verletzt.

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Ein Sicherheitsmitarbeiter wurde bei einem Sturz aus dem Zug schwer verletzt.
Foto: Einsatz-Report 24

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Ein Sicherheitsmitarbeiter wurde bei einem Sturz aus dem Zug schwer verletzt.
Foto: Einsatz-Report 24

Als der 26-jährige Sicherheitsmitarbeiter versuchte, den auf dem Rücken liegenden Beschuldigten hochzuziehen, soll dieser mehrfach mit den Füßen nach ihm getreten haben. Durch einen dieser Tritte verlor der Sicherheitsmitarbeiter laut aktuellem Ermittlungsstand das Gleichgewicht und stürzte mit erheblicher Wucht gegen den unteren Bereich der bereits beschädigten Zugtür. Die Tür hielt der Belastung nicht stand. Der 26-Jährige stürzte etwa 900 Meter vor dem Bahnhof Ettlingen-Bruchhausen durch den entstandenen Spalt aus dem zu diesem Zeitpunkt mit rund 120 km/h fahrenden Zug.

Ein Sicherheitsmitarbeiter wurde bei einem Sturz aus dem Zug schwer verletzt.

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Der Geschädigte befindet sich weiterhin in einem kritischen Zustand. Beim Beschuldigten handelt es sich um einen bereits vorbestraften Mann, der in der Vergangenheit überwiegend wegen Gewaltdelikten strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. Die Vollstreckung einer gegen ihn verhängten Freiheitsstrafe ist derzeit zur Bewährung ausgesetzt.

19. Juli, 16 Uhr: GDL fordert Konsequenzen

Die Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL) bezieht noch während der laufenden Ermittlungen Stellung:  „Wir brauchen Entscheidungen der Justiz, wir brauchen Gesetzesänderungen und wir brauchen das Durchgriffsrecht“, sagte der GDL-Bundesvorsitzende Mario Reiß im WDR. Hintergrund ist, dass vermehrt von Gewalt gegenüber Zugpersonal berichtet wird.

19. Juli, 15 Uhr: Amtsgericht Karlsruhe begründet sein Urteil

In einer Presseerklärung des Amtsgerichts Karlsruhe vom 19. Juli heißt es, dass „der Beschuldigte – entgegen der Annahme im Haftbefehlsantrag – einen festen Wohnsitz hat, familiär gebunden ist und einer Vollzeittätigkeit nachgeht. Kurz darauf konnte der Haftrichter ein Überwachungsvideo der Bahn einsehen, aus dem sich Zweifel am konkreten Ablauf des Geschehens ergaben.“

Weiterhin heißt es: „Damit fehlte es nach Einschätzung des Haftrichters bei diesem Ermittlungsstand sowohl an dem nötigen dringenden Tatverdacht als auch an der Fluchtgefahr und damit an den rechtlichen Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls.“

Das Gericht weist ausdrücklich darauf hin, dass der Geschehensablauf Gegenstand weiterer intensiver Ermittlungen ist, über deren Stand nur die Ermittlungsbehörden Auskunft geben können.

Aktualisierung, 19. Juli: Fahrgast war bereits polizeibekannt

Wie die Polizei weiter informiert, ist der aggressive Fahrgast in der Vergangenheit mehrfach wegen Gewaltdelikten aufgefallen und sei aktuell auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft beantragte einen Haftbefehl wegen Körperverletzung und ordnete U-Haft an. Das Amtsgericht lehnte das jedoch ab und setzte den Mann auf freien Fuß. Zur weiteren Aufklärung beauftragte die Ermittlungsbehörde ein technisches Sachverständigengutachten.

Ein Sicherheitsmitarbeiter wurde bei einem Sturz aus dem Zug schwer verletzt.

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17. Juli, 9.13 Uhr: 36-jähriger Fahrgast greift Mitarbeiter an

Laut einer gemeinsamen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und des Polizeipräsidiums Karlsruhe kam es am Freitag, 17. Juli 2026, gegen 19.35 Uhr auf der Bahnstrecke von Offenburg nach Karlsruhe zu einem schwerwiegenden Vorfall. Fahrscheinprüfer kontrollierten einen 36-jährigen deutschen Fahrgast. Im Zusammenhang mit dieser Kontrolle entstand ein verbaler Streit, woraufhin zwei Mitarbeiter der DB-Sicherheit hinzugezogen wurden.

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Körperliche Auseinandersetzung bei Ettlingen-Bruchhausen endet mit Sturz aus dem Zug

Der mutmaßlich alkoholisierte 36-Jährige soll die beiden Sicherheitsmitarbeiter zunächst beleidigt haben. Anschließend kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen dem Fahrgast und einem 26-jährigen bulgarischen Mitarbeiter der DB-Sicherheit. Während des Gerangels stürzten beide Beteiligten zu Boden. Aus bislang ungeklärter Ursache öffnete sich dabei die Tür des fahrenden Zuges, und der 26-Jährige stürzte auf Höhe von Ettlingen-Bruchhausen aus dem Zug.

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Rettungskräfte bringen Verletzten nach Vorfall ins Krankenhaus

Alarmierte Einsatzkräfte nahmen den Beschuldigten noch im Zug vorläufig fest. Im Rahmen umfangreicher Suchmaßnahmen fanden Polizeikräfte den lebensgefährlich verletzten 26-Jährigen etwa zwei Kilometer hinter dem späteren Halteort des Zuges im Gleisbereich auf. Rettungskräfte brachten ihn zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus. Der betroffene Zug wurde beschlagnahmt.

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Die Kriminalpolizei Karlsruhe hat die Ermittlungen übernommen. Die polizeilichen Maßnahmen sowie die Ermittlungen zu den Hintergründen und zum genauen Ablauf des Geschehens dauern an.

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Quelle: Polizeipräsidium Karlsruhe. Hinweis: Diese Meldung wurde unterstützt von KI erstellt.