Die Justizministerin ist mit Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) auch im Gespräch über Nachschärfungen in einzelnen Rechtsbereichen, etwa beim Informationsaustausch zwischen Sicherheitsbehörden und Justiz. „Die Sicherheitsbehörden haben oft wichtige Informationen dazu, ob von einer Person, etwa einem Islamisten, eine Gefahr ausgeht. Wir müssen sicherstellen, dass die Strafjustiz diese Erkenntnisse heranziehen kann, wo es nötig ist. Das ist besonders wichtig, wenn ein Gericht entscheidet, ob eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird“, sagte Hubig.

Das Instrument der Vorbewährung im Jugendstrafrecht – wie es im Fall des Attentäters Abdul B. genutzt worden war – will Hubig grundsätzlich beibehalten, sagt aber auch: „Ich kann mir vorstellen, dass wir hier etwas nachschärfen müssen. Es muss auch im Gesetz klar sein: Eine Vorbewährung darf nur ausgesprochen werden, wenn das mit Blick auf die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit vertretbar ist.“ Bei dem Instrument kann ein Gericht sich die Entwicklung eines Straftäters zunächst noch einige Monate ansehen – und erst dann entscheiden, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.