Der 40 Jährige soll laut Staatsanwaltschaft regelmäßig Geld von Wohnungseigentümergemeinschaften auf das eigene Konto überwiesen und für eigene Zwecke verwendet haben – Insgesamt rund 630.000 Euro.

Jahrelange Haftstrafe droht

Auch seine eigene Tante soll der Angeklagte um 35.000 Euro betrogen haben. Diese habe ihm eine Kontovollmacht erteilt, um für sie einzukaufen. Dem Angeklagten droht jetzt eine jahrelange Haftstrafe.

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