Die Verpackung muss wiederverwendbar oder recycelbar sein.
Das vietnamesische Handelsbüro in Belgien, Luxemburg und der EU berichtet, dass am 12. August 2026 neue EU-Vorschriften zu Verpackungen und Verpackungsabfällen in Kraft treten. Ziel dieser Vorschriften ist es, die Verpackungsmethoden so zu verändern, dass Umwelt und Gesundheit geschützt werden. Dies bietet auch Chancen für Unternehmen der Verpackungsindustrie.
Verpackungen verbrauchen große Mengen an Ressourcen und landen als Abfall auf Mülldeponien oder im Meer. Einige der in Verpackungen verwendeten Chemikalien können zudem gesundheitsschädlich sein. Die EU hat neue Vorschriften hinsichtlich der Herstellungsanforderungen und der Zusammensetzung aller auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachten Verpackungen eingeführt.
Die Vorschriften schreiben vor, dass Verpackungen wiederverwendbar oder recycelbar sein müssen, also nach Gebrauch wiederverwendet oder recycelt werden können. Ab 2030 werden bestimmte Arten von Einwegverpackungen verboten, sofern nachhaltigere Alternativen verfügbar sind, darunter kleine Ketchup-Päckchen oder Mini-Shampoo-Fläschchen in Hotels.
Ziel der neuen EU-Maßnahmen
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Die Ziele der neuen Maßnahmen für Verpackungen auf dem EU-Markt sind:
• Weniger Abfall: Kunststoffverpackungen müssen teilweise aus recycelten Materialien hergestellt werden, wobei der Anteil bis 2030 und 2040 schrittweise erhöht wird;
• Vollständig recycelbar: Alle Verpackungen müssen bis 2030 recycelbar sein, und die Komponenten sollten anschließend für andere Zwecke wiederverwendbar sein;
• Klare Kennzeichnung: Deutliche Etiketten und Farben erleichtern die Sortierung von Wertstoffen – sie zeigen an, woraus sie bestehen, wo sie zu entsorgen sind und wie sie zur Wiederverwendung zurückgegeben werden können;
• Intelligenter: Reduzierung unnötiger Verpackungen und Leerräume in Sendungen;
• Einfache Wiederverwendung, Nachfüllung und Rückgabe: Pfand- und Rückgabesysteme werden verbessert. Unternehmen müssen nach Möglichkeit Wiederverwendungs- oder Nachfülloptionen ohne zusätzliche Kosten anbieten;
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• Fairer und sicherer: Marken, die nicht recycelbare oder umweltschädliche Materialien verwenden, müssen für deren Beseitigung aufkommen. Schädliche und krebserregende „permanente Chemikalien“ (PFAS) werden in Lebensmittelverpackungen eingeschränkt;
Die EU strebt danach, die Umwelt zu schützen und zu verbessern und gleichzeitig eine zirkulärere, nachhaltigere und wettbewerbsfähigere Wirtschaft aufzubauen. Die Verpackungsgesetzgebung befasst sich mit den Umweltproblemen, die durch Verpackungsabfälle entstehen, harmonisiert die Vorschriften für Unternehmen im gesamten Binnenmarkt und schafft Möglichkeiten für Unternehmen, sich an Abfallrecycling und nachhaltigen Verpackungslösungen zu beteiligen.
Detaillierte Informationen zu den EU-Verpackungsvorschriften finden Sie unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=OJ:L_202500040&pk_campaign=todays_OJ&pk_source=EUR-Lex&pk_medium=X&pk_content=Environment&pk_keyword=Regulation
Quelle: https://tapchicongthuong.vn/infographic–quy-dinh-moi-cua-eu-ve-bao-bi-ap-dung-tu-ngay-12-8-2026–nhung-luu-y-quan-important-543912.htm