Wie viele Menschen bekommen die neue Grundsicherung?
Bürgergeld-Nachfolger: So hat sich die Zahl der Empfänger entwickelt
Erwerbsfähig oder nicht: Warum gibt es bei der neuen Grundsicherung einen Unterschied?
Seit dem 1. Juli 2026 gibt es nach einer Reform die neue Grundsicherung. Wer in Deutschland bedürftig ist, erhält die Sozialleistung vom Staat, die zuvor seit dem 1. Januar 2023 als Bürgergeld und davor als Arbeitslosengeld II oder Hartz IV bekannt war.
Nachdem das Bürgergeld zuvor immer wieder viel kritisiert wurde, soll die neue Grundsicherung laut der Bundesregierung klare Regeln schaffen, „mit dem Ziel, Sozialleistungen fairer auszugestalten und Missbrauch wirksamer zu verhindern“. Doch wie viele Menschen haben in Deutschland eigentlich Bürgergeld bekommen und erhalten jetzt die neue Grundsicherung?
Wie viele Menschen bekommen die neue Grundsicherung?
In Deutschland bezogen zuletzt etwa 5,1 Millionen Menschen die Leistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende, das Grundsicherungsgeld. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlicht die genauen Zahlen für jeden neuen Berichtsmonat und gibt die Werte des Vormonats sowie des Vorjahresmonats zum Vergleich an. Diese Zahlen ergeben sich für Juli 2026, den ersten Monat seit der Einführung der neuen Grundsicherung:
Diese Zahl ergibt sich aus:
Im Vergleich zum Juni 2026 sind die Zahlen leicht gesunken. Im Vormonat waren 29.280 mehr Regelleistungsberechtigte registriert. Verglichen mit dem Vorjahr, also Juli 2025, sind die Zahlen ebenfalls gesunken – um 208.330 Personen. Das entspricht einer Veränderung um rund vier Prozent.
Bürgergeld-Nachfolger: So hat sich die Zahl der Empfänger entwickelt
So hat sich die Zahl der regelleistungsberechtigten Empfänger des Bürgergeldes und seit Juli 2026 der Grundsicherung nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit seit 2023 entwickelt:
Hinweis: Die Angaben für aktuelle Monate basieren laut der Bundesagentur für Arbeit auf hochgerechneten Werten und werden unter Umständen noch korrigiert.
Erwerbsfähig oder nicht: Warum gibt es bei der neuen Grundsicherung einen Unterschied?
Laut der Bundesagentur für Arbeit beschreibt der Bestand der Leistungsberechtigten bei der neuen Grundsicherung die Gesamtzahl aller Personen, die Leistungen nach dem SGB II erhalten – gemeint sind also sowohl erwerbsfähige als auch nicht erwerbsfähige Personen.
Als nicht erwerbsfähige Personen gelten beispielsweise Kinder, ältere Menschen oder Menschen mit bestimmten Behinderungen, die nicht in der Lage sind, zu arbeiten. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte meint hingegen die Zahl der Personen, die grundsätzlich in der Lage sind zu arbeiten und Leistungen nach dem SGB II beziehen. Sie sind laut der Bundesagentur für Arbeit im erwerbsfähigen Alter und haben keine gesundheitlichen oder anderen Einschränkungen, die sie daran hindern, zu arbeiten. Unter diese Gruppe fallen auch die sogenannten Aufstocker.
Laut der BA müssen für einen Anspruch auf die neue Grundsicherung mehrere Bedingungen erfüllt sein. Unter anderem müssen Betroffene in der Lage sein, mindestens drei Stunden Arbeit pro Tag zu leisten. Kinder und andere nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte gehören meist zu einer Bedarfsgemeinschaft mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.