Nachdem er im Mai aus der Haft in Berlin entlassen wird, scheint er zu testen, ob die Polizei ihn dauerhaft überwacht, und geht für einen kurzen Moment mit einer Spielzeugpistole im Hosenbund auf die Straße. Am nächsten Tag führt die Polizei eine Hausdurchsuchung durch.
Spätestens da hat er gewusst, dass er eng überwacht wird. Im Auto für die Todesfahrt wird ein Handy gefunden, dass er sich trotz Überwachung besorgt hatte. Das Landeskriminalamt hatte bis dahin keine Kenntnis davon. Abdul B. scheint durchaus in der Lage gewesen zu sein, Pläne zu entwickeln und sie gezielt umzusetzen. Und er konnte wohl hier und da den Eindruck erwecken, dass er aus seinen Fehlern gelernt hat, dass er sich ändern will?
Hat er versucht, seine Überwacher gezielt zu täuschen? Auch auf diese Frage wird es keine eindeutige Antwort mehr geben. Sicher ist indes: Während der Überwachungen verhielt er sich weitgehend „normgerecht“ – bis auf die Spielzeugpistole. Nach rbb-Informationen soll er keine Kontakte zu anderen Islamisten gehabt haben. Er war unauffällig.
Die Möglichkeit, ihn nach dem reformierten Berliner Polizeigesetz vorübergehend in Haft zu nehmen, soll in Sicherheitskreisen diskutiert worden sein, aber es habe für die Begründung zu wenige Anhaltspunkte – beispielsweise konkrete Anschlagsplanungen – gegeben, heißt es aus Sicherheitskreisen.