
AUDIO: Abgeflachte Bordsteine für die Rettungsgasse? (2 Min)
Sicherheit
Stand: 24.08.2026 05:00 Uhr
Ein Rettungswagen kommt mit Blaulicht und Martinshorn, doch die Straße ist voll und die Autos können wegen hoher Bordsteinkanten kaum ausweichen. Genau das hat MDR AKTUELL-Hörer Peter Heinicke in Leipzig erlebt. Er fragt: Warum werden Bordsteine nicht abgeschrägt oder abgerundet, damit Autofahrer im Notfall leichter Platz machen können?

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Die Situation, die unser Hörer schildert, kennt Tina Gesell nur zu gut. Als Rettungssanitäterin für das Deutsche Rote Kreuz hat sie schon einige Male in einem Krankenwagen gesessen, für den es im Verkehr kein Durchkommen gab: „Das ist nicht schön – teilweise auch belastend in der Situation.“
Sie und ihre Kollegen täten ihr Bestes, um möglichst früh auf sich aufmerksam zu machen, sagt Gesell. Das helfe aber manchmal einfach nicht. „Es gibt in Leipzig Straßen, die sehr eng und schmal sind und wo es für die Autofahrer schwierig ist, einem Rettungsfahrzeug, der Polizei oder der Feuerwehr Platz zu machen.“
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Mit der Zeit lerne man, damit umzugehen, sagt die Rettungssanitäterin. Am Ende helfe nur, Geduld zu haben. „Sie können nichts daran ändern.“ Abgeflachte Bordsteine sind für Gesell dabei keine Option. Es sei niemandem damit geholfen, wenn zwar eine Rettungsgasse gebildet wird, man dafür aber Menschen auf den Gehwegen gefährdet.
Schutz für Fußgänger
Und so argumentiert auch die Stadt Leipzig: Gehwege seien nach Straßenverkehrsordnung grundsätzlich dem Fußverkehr vorbehalten, erklärt das Mobilitäts- und Tiefbauamt schriftlich. Und weiter: „Der Höhenunterschied zur Fahrbahn erschwert ein ungewolltes Befahren von Fußwegen durch Fahrzeuge. Eine Befahrung von Gehwegen mit Kfz zum Durchlassen eines Rettungsfahrzeugs ist nur im Notfall und auch nur dann gestattet, wenn dabei niemand gefährdet wird.“
Daher sei es nicht zielführend, die Bordsteine der Gehwege so auszubilden, dass sie den Eindruck einer jederzeitigen Befahrbarkeit vermitteln.
Regelverstöße im Notfall erlaubt
Wichtig zu wissen: Die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden, gibt es innerorts nicht. Die Straßenverkehrsordnung schreibt aber vor, dass man einem Rettungswagen mit Blaulicht und Martinshorn Platz machen muss, sofern das zumutbar ist und niemand gefährdet wird. Regelverstöße können also durchaus erlaubt sein.
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Dazu erklärt Alexander Römer vom ADAC: „Konkrete Situation: Wenn man an einer Kreuzung steht, die Ampel rot ist, kein Platz ist, man nicht möglichst weit rechts fahren kann und der Platz immer noch nicht ausreicht, dann ist es in Ausnahmefällen gerechtfertigt, über die rote Ampel in die Kreuzung hineinzufahren.“
Um gefährliche Situationen zu vermeiden, sollte man sich dann aber zwingend mit den anderen Verkehrsteilnehmern abstimmen.

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