An der Wendenschloßstraße in Köpenick startet ein Bebauungsplanverfahren. Der Bezirk will Gewerbeflächen sichern und den Einzelhandel neu ordnen.
Die Süd-Apotheke an der Wendenschloßstraße 324a liegt in unmittelbarer Nähe des geplanten Bebauungsplans 9-108 E in Köpenick. / © Foto: Wikimedia Commons, Saalebaer, CC0
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An der südlichen Wendenschloßstraße beginnt ein neues Planverfahren. Das Areal reicht von der Straße bis an die Dahme und liegt damit in einer Lage, die in Köpenick seit Jahren stark unter Veränderungsdruck steht. Doch anders als bei mehreren Projekten weiter nördlich geht es diesmal nicht um ein neues Wohnquartier.
- Bezirk: Treptow-Köpenick
- Adresse: Wendenschloßstraße 336–370, 12557 Berlin
- Bebauungsplan: 9-108 E „Gewerbeareal südliche Wendenschloßstraße“
- Projektstatus: Aufstellungsverfahren eingeleitet
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick beschloss am 18. August 2026, das Verfahren für den Bebauungsplan 9-108 E einzuleiten. Damit steht zunächst nur die Richtung fest. Ein rechtskräftiger Bebauungsplan liegt noch nicht vor. Die BVV soll am 17. September über den Aufstellungsbeschluss informiert werden. Die Drucksache IX/1357 ist eine Vorlage zur Kenntnisnahme.
Köpenick will bestehendes Gewerbe an der Wendenschloßstraße sichern
Der Schritt kommt nicht überraschend. Bereits das Wirtschaftsflächenkonzept des Bezirks weist den Bereich an der südlichen Wendenschloßstraße als Standort aus, der aktiv gesichert werden soll. Der Grund ist bemerkenswert: Das Konzept warnt ausdrücklich vor „heranrückendem Wohnen“. Der Gewerbestandort zwischen Dahme und Wendenschloßstraße soll langfristig erhalten bleiben, ausdrücklich auch für Betriebe mit Bezug zum Wasser.
Damit reagiert der Bezirk auf eine Entwicklung, die entlang der Wendenschloßstraße bereits deutlich sichtbar ist. Weiter nördlich sind auf früheren Gewerbe- und Industrieflächen große Wohnprojekte entstanden. Dazu gehört etwa das Quartier mit 255 Wohnungen auf dem früheren Funkwerk-Areal. Der neue Bebauungsplan setzt südlich davon bewusst einen anderen Schwerpunkt.
Das Plangebiet gilt nach Angaben des Bezirks bereits heute als faktisches Gewerbegebiet. Künftig sollen zwei Gewerbegebiete planungsrechtlich abgesichert werden. Eine besondere Rolle spielt dabei der Einzelhandel. Denn ein Teil des Areals gehört zum Nahversorgungszentrum Wendenschloßstraße, das vor allem die Wohngebiete Wendenschloß und Kietzer Feld versorgt.
Das Bauschild in Köpenick zeigt Visualisierung des Neubaus an der Wendenschloßstraße mit Wohnungen an der Dahme. / © Foto: ENTWICKLUNGSSTADT
Einzelhandel bleibt an Wendenschloßstraße möglich – aber nicht überall
Innerhalb des Nahversorgungszentrums soll Einzelhandel grundsätzlich weiter möglich sein. Das bezirkliche Zentrenkonzept beschreibt den Standort als Zentrum mit zwei Polen. Im Norden liegen unter anderem ein Edeka-Markt, ein Ärztehaus und kleinere Angebote. Den südlichen Bereich prägen Rewe und Netto. Dazwischen fehlt auf rund 300 Metern weitgehend publikumswirksames Gewerbe.
Anders sieht es auf den rückwärtigen Flächen nahe der Dahme aus. Dort soll Einzelhandel grundsätzlich ausgeschlossen werden. So will der Bezirk verhindern, dass klassische Gewerbeflächen nach und nach durch andere Nutzungen verdrängt werden. Eine Ausnahme ist für sogenannten Annexhandel vorgesehen. Betriebe könnten damit weiterhin Waren verkaufen, wenn dieser Verkauf unmittelbar zu ihrer eigentlichen gewerblichen Tätigkeit gehört.
Dahmeufer soll freigehalten werden – ein öffentlicher Weg ist noch offen
Auch das Ufer gehört zu den wichtigen Punkten des Verfahrens. Der Flächennutzungsplan stellt entlang der Dahme einen übergeordneten Ufergrünzug dar. Zudem spielt Wassersport in diesem Bereich eine besondere Rolle. Der Bezirk will deshalb das Ufer städtebaulich freihalten. Daraus folgt nach dem derzeitigen Planungsstand jedoch nicht automatisch ein öffentlicher Uferweg. Ob und wie das Wasser künftig öffentlich erreichbar sein wird, ist noch nicht festgelegt.
Dass der Wasserbezug mehr als eine planerische Formel ist, zeigt die heutige Nutzung. An der Wendenschloßstraße 338a befinden sich weiterhin Angebote rund um Boote, Reparaturen und Wassersport. Das Wirtschaftsflächenkonzept nennt die Nähe zu Spree und Dahme ausdrücklich als besonderen Standortvorteil für wasseraffine Unternehmen.
Bebauungsplan 9-108 E für Wendenschloßstraße steht erst am Anfang
Der Bezirk will den 9-108 E als einfachen Bebauungsplan und im vereinfachten Verfahren aufstellen. Eine klassische frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist deshalb nicht vorgesehen. Betroffene sollen jedoch Gelegenheit erhalten, innerhalb einer noch festzulegenden Frist Stellung zu nehmen. Auch eine förmliche Umweltprüfung mit eigenem Umweltbericht ist nach der bisherigen Planung nicht vorgesehen.
Viele Details bleiben damit offen. Selbst beim räumlichen Umfang enthalten die Unterlagen unterschiedliche Hausnummern: Im Beschluss ist von Wendenschloßstraße 336 bis 370 die Rede, in der Begründung von 338 bis 366. Entscheidend ist letztlich die kartografische Abgrenzung des Plangebiets. Fest steht dagegen die grundsätzliche Richtung: Während sich andere Abschnitte der Wendenschloßstraße stark durch neuen Wohnungsbau verändert haben, soll der südliche Gewerbestandort langfristig für wirtschaftliche Nutzungen erhalten bleiben.
Bebauungsplan 9-108 E an der Wendenschloßstraße
Der Bezirk Treptow-Köpenick plant die langfristige Sicherung des Gewerbeareals an der südlichen Wendenschloßstraße und der Dahme.
Quellen: Martin Sattelkau, Bezirksamt Treptow-Köpenick, Wirtschaftsflächenkonzept Treptow-Köpenick

