Das von CDU, SPD und Grünen erst vergangenes Jahr beschlossene neue Kommunalwahlgesetz verstößt gegen die Landesverfassung in NRW. Sagt das Oberverwaltungsgericht in Münster heute und kippt das Gesetz.

Vereinfacht gesagt sah das Gesetz vor, dass nur größere Parteien die Anzahl der Sitze in einem Stadt- oder Gemeinderat aufrunden dürfen. Kleinere Parteien sahen sich benachteiligt und hatten gegen das Gesetz geklagt. CDU, SPD und Grüne wollten mit der Reform verhindern, dass es in Räten immer schwieriger wird, Mehrheiten zu bilden, weil immer mehr Kleinstparteien darin sitzen.