Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat das Urteil im Fall eines lebensgefährlichen Messerangriffs in Heilsbronn im Landkreis Ansbach aufgehoben. Auf BR-Anfrage wies das Gericht auf einen möglichen Fehler in der Strafzumessung durch das Landgericht Ansbach hin, also bei der konkreten Strafe für den Verurteilten. Der Fall wurde an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
41-Jähriger mit mehreren Messerstichen schwer verletzt
Im Februar 2025 hatte ein damals 26-jähriger Türke versucht, einen 41-Jährigen vor seiner Wohnungstür in Heilsbronn im Landkreis Ansbach mit mehreren Messerstichen zu töten. Zunächst flüchtete der Mann, wenige Wochen nach der Tat konnte er in Großbritannien festgenommen werden.
Die Staatsanwaltschaft sprach schnell von einem organisierten Auftragsmord. Das genaue Motiv wurde allerdings auch während des Prozesses nicht geklärt, da sich mögliche Hintermänner in der Türkei befinden. Das Opfer, ein Mitarbeiter in leitender Funktion der Fitnessmarke TEVEO, überlebte den Angriff nur knapp.
26-Jähriger gesteht zum Prozessauftakt
Der 26-Jährige hatte die Tat direkt zu Prozessbeginn gestanden. Gemeinsam mit einem Komplizen, den er aus Kindheitstagen aus der Türkei kenne, habe er den Angriff geplant und ihn anschließend umgesetzt. Er gab an, vorher bedroht worden zu sein, sollte er den Auftrag nicht ausführen. Der Auftraggeber befand sich nach Informationen der Staatsanwaltschaft in Frankreich. Der Auftrag selbst komme wohl aus der türkischen Stadt Bursa, wie der Verurteilte während des Prozesses angab. Der zweite Täter hat sich demnach in die Türkei abgesetzt.
Verteidiger legte erfolgreich Revision ein
Der Täter wurde im Dezember vergangenen Jahres wegen versuchten Mordes zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Sein Verteidiger legte daraufhin Revision beim Bundesgerichtshof ein. Seiner Meinung nach hat der Täter die Tat noch rechtzeitig bewusst abgebrochen. Er plädierte auf sechs Jahre Haft. Nun kommt der Fall nochmals vor Gericht.
Strafmaß sei neu zu bewerten
Laut einer Sprecherin des Landgerichts Ansbach stehen allerdings der Schuldspruch, der Tathergang und die Einordnung als versuchter Mord fest. Allein in der Strafzumessung habe nach Prüfung des Bundesgerichtshofs hinsichtlich eines Arguments eine neue Bewertung zu erfolgen. Mit einer großen Veränderung des Strafmaßes sei nicht zu rechnen. Dennoch meinte die Sprecherin des Landgerichts Ansbach: „Natürlich ist unser Bestreben, nicht aufgehoben zu werden. Es ist dramatisch, wenn sowas passiert.“
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Es werde auch keinen neuen großangelegten Prozess geben, sondern lediglich eine wohl kurz andauernde Verhandlung, so die Sprecherin. Ob der Geschädigte zu diesem Termin erscheinen muss, ist noch nicht klar. Wann die Verhandlung stattfindet, ist ebenfalls noch nicht bekannt.