Berlin – Ein Alltags-Unfall wird zum handfesten Polizei-Skandal! Es geht um Vertuschung, manipulierte Akten und das gebrochene Vertrauen in die Berliner Polizei.

Tatort: Die Kreuzung Blankenburger Straße/Straße 30 in Pankow an einem Montag gegen 12.15 Uhr: Radfahrer Angelo D’Angelico (62) wird von einem Autofahrer geschnitten, stürzt und bricht sich Knochen am Ellenbogen und Handgelenk.

Polizei protokolliert „Alleinunfall“

Der Fahrer, Polizist Kai Z., hatte ungebremst ein Stoppschild überfahren. Doch seine Kollegen, die den Unfall aufnehmen, protokollieren einen „Alleinunfall“. Denn der Musiker auf dem Fahrrad hatte mit aller Kraft gebremst, war vor dem Fahrzeug gestürzt. Im Vertrauen auf das Geständnis des Autofahrers hatte er auf eine Anzeige verzichtet.

Der Schwindel fliegt erst auf, als die Versicherung des Opfers nicht zahlt und D’Angelico eine Anwältin einschaltet. Als diese die Akten einsieht, kommt heraus: Der Unfallgegner ist Polizeihauptkommissar, die Beamten wussten das. Der Fall landet beim unabhängigen Polizeibeauftragten Alexander Oerke (59). Er spricht von Begünstigung und wirft den Beamten schwere Fehler vor.

Berlins Polizeibeauftragten Dr. Alexander Oerke (59) präsentierte seinen aktuellen Jahresbericht im Parlament.  Gegenüber BILD spricht er von Fällen, in denen die Glaubwürdigkeit der Polizei  praktizierte Vorgehensweise

Berlins Polizeibeauftragter Alexander Oerke (59): „Polizei will eigenes Fehlverhalten nicht transparent machen“

Foto: picture alliance/dpa

Konkret bemängelt Oerke folgende Punkte:

  • Einsatzdokumentation: Das ausgewertete Funkprotokoll zeigt, dass die beiden eingesetzten Polizisten bereits auf dem Weg zum Unfallort erfuhren, dass der Fahrer eine Führungskraft des Nachbarabschnitts ist. Doch laut Aussage des Opfers gab keiner der Beamten zu erkennen, dass der Fahrer ihr Kollege war. Sein Auto hatte der Fahrer vor dem Eintreffen der Kollegen bereits hinter die Haltelinie bugsiert, wie Fotos vom Tatort zeigen, die das Unfallopfer gemacht hatte.
  • Arbeitszeitdokumentation: Der Fahrer hätte am Unfalltag bis 16 Uhr arbeiten müssen, war aber sechs Kilometer vom Dienstort unterwegs – im Privatfahrzeug. Dem Bericht des Polizeibeauftragten zufolge wurde Z. am Tag danach von einer Kollegin seiner Dienstgruppe für den Zeitraum rund um den Unfall aus dem Dienstplan ausgeloggt („kein Dienst von 12 bis 14 Uhr“).
  • Unfallakte: Die erste Unfallakte, in der Z. gar nicht als Beteiligter auftauchte, ist angeblich verschwunden. In einem Bericht an die Amtsanwaltschaft wird nicht erwähnt, dass die Haltelinie überfahren worden sein soll.

„Der Umgang mit dem Unfallopfer ist eines Rechtsstaates unwürdig. Es ist offensichtlich, dass die Ermittlungsakte voller Widersprüche steckt“, sagt Innenexperte Vasili Franco (34), der für die Grünen im Berliner Parlament sitzt. Sein Vorwurf: „Statt die Wahrheit zu ermitteln, erfindet die Berliner Polizei ihre eigene Realität.“

Strafermittlungsverfahren eingeleitet

Vize-Polizeisprecher Jörn Iffländer zu B.Z.: „Es ist ein Strafermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt eingeleitet worden.“ Je nach Ergebnis werden Konsequenzen für den Beamten geprüft – bis hin zur Frage, ob er weiter im Dienst bleiben kann.

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