Wie nun bekannt wurde, kam es am Freitagabend (21. August) zu einem schweren Angriff in Essen. In einer gemeinsamen Wohnung im Stadtteil Dellwig geriet ein Ehepaar gegen 21 Uhr zunächst verbal aneinander. Der Streit zwischen den beiden eskalierte kurze Zeit später massiv. Ein 43-jähriger Mann attackierte seine zehn Jahre jüngere Ehefrau körperlich und verletzte sie dabei schwer.

Die 33-jährige Frau erlitt durch die Gewalteinwirkung Verletzungen, die potenziell lebensbedrohlich waren. Rettungskräfte übernahmen die Erstversorgung und brachten sie für die weitere medizinische Behandlung umgehend in ein Krankenhaus. Der mutmaßliche Täter befand sich noch am Tatort.

📌 Vorgehen der Polizei bei häuslicher Gewalt

  • Die Polizei schützt zuerst die gefährdete Person und trennt die Beteiligten räumlich.
  • Die gewaltausübende Person kann der Wohnung verwiesen werden, auch wenn sie Eigentümerin, Eigentümer oder Hauptmieter ist.
  • Kontakt- und Näherungsverbote können zunächst polizeilich und anschließend gerichtlich nach dem Gewaltschutzgesetz angeordnet werden.
  • Bei Verdacht auf eine Straftat ermittelt die Polizei – etwa wegen Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung oder Stalking. Eine spätere Versöhnung beendet das Verfahren nicht automatisch.
  • Beweise sind wichtig: Verletzungen, beschädigte Gegenstände, Nachrichten und Zeugenaussagen sollten dokumentiert werden. Die Polizei kann außerdem Kontakte zu Beratungsstellen oder Frauenhäusern vermitteln.

Ehefrau wählt nach der Tat selbst den Notruf

Trotz ihrer schweren Verletzungen gelang es der 33-Jährigen, selbst die Polizei zu verständigen. Zuvor hatte ihr Ehemann sie nach den bisherigen Erkenntnissen der Ermittler gewürgt. Im weiteren Verlauf der Auseinandersetzung fügte er ihr zudem Verletzungen mit einem Messer zu.

Während der körperlichen Attacke sprach der Mann außerdem mehrfach Todesdrohungen gegen seine Frau aus. Als die alarmierten Einsatzkräfte an der Wohnung in Dellwig eintrafen, leistete der 43-Jährige keinen Widerstand. Die Polizisten nahmen den Mann daraufhin fest.

Ermittlungen wegen versuchten Mordes laufen

Die Staatsanwaltschaft Essen schaltete sich in den Fall ein und stellte einen Antrag auf Untersuchungshaft. Das zuständige Amtsgericht Essen folgte diesem Antrag und erließ einen Haftbefehl gegen den 43-Jährigen. Der offizielle Vorwurf der Justiz lautet auf den Verdacht des versuchten Mordes.

Der Tatverdächtige befindet sich seit der richterlichen Entscheidung in Untersuchungshaft. Die zuständige Staatsanwaltschaft und eine eigens eingerichtete Mordkommission der Polizei untersuchen nun die genauen Hintergründe für den Angriff in Essen. Die Ermittlungen zu dem Fall dauern derzeit weiter an.