Am 8. November des vergangenen Jahres ereignete sich ein Vorfall in einem Supermarkt in Essen. Ein bislang unbekannter Mann näherte sich zwei Kindern, die sich an der Kasse des Geschäfts an der Frohnhauser Straße befanden. Er sprach die beiden direkt an und forderte sie auf, mit ihm zu kommen.

Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, machte der Mann den Kindern ein Angebot. Er versprach ihnen Geld als Gegenleistung, falls sie ihn begleiten würden. Die beiden Kinder ließen sich jedoch nicht darauf ein und verneinten das Mitkommen deutlich. Daraufhin gab der Unbekannte sein Vorhaben auf und verließ den Supermarkt.

📌 Was zu tun ist:

  • 1. Abstand halten und nicht mitgehen: Kinder sollten lernen, immer einen sicheren Abstand zu unbekannten Personen zu wahren (mindestens eine Armlänge oder mehr) und niemals mit einer fremden Person mitzugehen – egal, was diese anbietet oder erzählt (z. B. Süßigkeiten, ein Tier suchen, eine Mitfahrgelegenheit).
  • 2. Laut und deutlich Nein sagen: Es ist völlig in Ordnung, unhöflich zu wirken. Kinder dürfen und sollen laut „Nein!“ rufen und die Situation klar ablehnen, wenn sich etwas komisch oder unangenehm anfühlt.
  • 3. Auf das eigene Bauchgefühl vertrauen: Kinder sollten ermutigt werden, ihrem Gefühl zu vertrauen. Wenn sich eine Situation seltsam oder unangenehm anfühlt, ist es richtig, sich zu entfernen – auch wenn die Person freundlich wirkt oder einen guten Grund nennt.
  • 4. Weglaufen und Hilfe holen: Im Zweifel: wegrennen – am besten in Richtung anderer Menschen, eines Geschäfts oder nach Hause. Kinder sollten wissen, an wen sie sich in der Nähe wenden können (z. B. Verkäufer:innen, andere Eltern mit Kindern, Sicherheitspersonal).
  • 5. Sofort einer Vertrauensperson Bescheid geben: Nach dem Vorfall sollten Kinder direkt Eltern, Lehrer:innen oder einer anderen Vertrauensperson davon erzählen – auch wenn nichts Schlimmes passiert ist. Wichtig ist, dass sie wissen: Sie kommen dafür nie in Schwierigkeiten, wenn sie ehrlich berichten.

Ermittlungskommission übernimmt den Fall

Die Polizei hat nach dem Vorfall die Ermittlungen aufgenommen. Mittlerweile ist die Besondere Aufbauorganisation (BAO) Herkules mit der Aufklärung des Sachverhalts betraut. Die Ermittler arbeiten daran, die Identität des Mannes festzustellen.

Um den Tatverdächtigen zu finden, greift die Polizei nun auf eine öffentliche Fotofahndung zurück. Ein Foto des Mannes wurde im offiziellen Fahndungsportal der Polizei Nordrhein-Westfalen hochgeladen. Dort ist auch eine nähere Beschreibung des Unbekannten zu finden.

Polizei bittet Bevölkerung um Mithilfe

Die Ermittler der BAO Herkules richten sich mit einem Aufruf an die Öffentlichkeit. Sie fragen gezielt, wer den unbekannten Mann auf dem Fahndungsfoto erkennt. Zudem suchen die Beamten nach Personen, die Hinweise auf den aktuellen Aufenthaltsort des Tatverdächtigen geben können.

Wer sachdienliche Hinweise zu dem Vorfall in dem Supermarkt in Essen geben kann, wird gebeten, sich zu melden. Zeugen sollen sich bei der Polizei unter der Telefonnummer 0201/829-0 melden. Alternativ können Informationen auch per E-Mail an hinweise.essen@polizei.nrw.de gesendet werden. Die Fahndung nach dem Mann läuft weiter.