Deutschland hat erneut Menschen nach Afghanistan abgeschoben. In den frühen Morgenstunden wurden mehrere Afghanen mit einem Charterflugzeug vom Flughafen Leipzig/Halle nach Kabul gebracht und dabei von Beamten der Bundespolizei begleitet.
Das Bundesinnenministerium teilte auf X mit, mit dem Flug seien 23 Männer abgeschoben worden. Dabei habe es sich »großenteils um Straftäter gehandelt, die wegen schweren Vergehen verurteilt wurden«. »Unsere Gesellschaft hat ein eindeutiges Interesse daran, dass Straftäter unser Land verlassen müssen«, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zu der Sammelabschiebung. Wer kein Aufenthaltsrecht in Deutschland habe, müsse damit rechnen, Deutschland zu verlassen. »Diesen Kurs setzen wir konsequent um«, sagte Dobrindt.
Gegen den Abschiebeflug hatte es am Montagabend eine Protestaktion am Leipziger Flughafen gegeben. »Menschen aus Afghanistan, die hier Schutz suchen, werden heute ins Taliban-Regime abgeschoben, wo sie Ausgrenzung, Folter oder sogar der Tod erwartet«, sagte der Sprecher des Bündnisses gegen Abschiebungen, Kai Adeel.
Bundesregierung will nicht nur Straftäter und Gefährder abschieben
Deutschland hatte zuletzt im Juli 31 sowie im Juni 32 ausreisepflichtige Afghanen abgeschoben. Einer der Männer, die Ende Juli nach Afghanistan abgeschoben worden waren, hatte der Nachrichtenagentur dpa anschließend berichtet, er sei bereits mit 14 Jahren nach Deutschland gekommen und habe seine Muttersprache Dari teilweise verlernt. Die Abschiebung trenne ihn von seiner Frau und seinem Kind. Sein Ziel sei, nach Deutschland zurückzukehren.
Nach der Abschiebung Ende Juli hatte Dobrindt mitgeteilt, Deutschland werde sich bei den Abschiebungen nach Afghanistan nicht mehr ausschließlich auf Straftäter und sogenannte Gefährder beschränken. Vielmehr werde man, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, ab sofort auch andere Ausreisepflichtige dorthin abschieben. Wie sein Ministerium mitteilte, sind dafür künftig bis zu drei Charterflüge pro Monat vorgesehen.
Kritik von Opposition und Menschenrechtsorganisationen
Um Abschiebungen nach Afghanistan zu ermöglichen, muss die Bundesregierung mit den dort herrschenden islamistischen Taliban kooperieren – obwohl sie diese nicht offiziell als legitime Regierung anerkennt. An entsprechenden Absprachen gab es wiederholt Kritik von Opposition und Menschenrechtsorganisationen.
© Lea Dohle
Newsletter
Was jetzt? – Der tägliche Morgenüberblick
Vielen Dank! Wir haben Ihnen eine E-Mail geschickt.
Prüfen Sie Ihr Postfach und bestätigen Sie das Newsletter-Abonnement.
Jüngst warfen etwa Schahina Gambir und Sara Nanni, Bundestagsabgeordnete der Grünen, der Regierung vor, »Abschiebungen um jeden Preis« erreichen zu wollen. Dafür biedere sie sich auch den Taliban an, die Frauen und Mädchen grundlegende Menschenrechte entzogen hätten. Durch ihre Zusammenarbeit helfe die deutsche Regierung den Taliban, »auf dem internationalen Parkett salonfähig zu werden«.
Die Organisation Pro Asyl wirft der Bundesregierung vor, Aufnahmeprogramme und den Familiennachzug aus Afghanistan gestoppt und zugleich Abschiebungen forciert zu haben. Dabei ignoriere sie gleichermaßen das Völkerrecht und »die desolaten menschenrechtlichen sowie humanitären Umstände« in Afghanistan. Kritisiert wird dabei auch der Plan der Bundesregierung, neben Straftätern und Gefährdern auch andere Personengruppen abzuschieben.
Humanitäre Krise und Berichte über Folter
Afghanistan steckt derzeit in einer schweren humanitären Krise. Die Unterernährung habe ein bislang nicht dagewesenes Ausmaß erreicht, warnte zuletzt das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen. Lediglich ein Drittel der arbeitsfähigen Bevölkerung habe einen Job, teilte die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) mit.
Zudem gibt es Berichte über eine steigende Zahl von Auspeitschungen. Während für 2024 noch 593 Fälle dokumentiert wurden, seien 2025 bereits 1.074 Menschen ausgepeitscht worden, berichtete die Afghanistan Human Rights and Democracy Organization (AHRDO) mit Sitz in Kanada. Im laufenden Jahr ist die Zahl erneut sehr hoch: Allein bis April dokumentierte die Menschenrechtsorganisation schon 553 Auspeitschungen.
In den meisten zwischen Februar 2022 und April 2026 dokumentierten Fällen wurde die Auspeitschung mit außerehelichen Beziehungen, angeblichen Sexualdelikten sowie Homosexualität begründet. In vielen Provinzen wurden die Opfer auf Sportanlagen sowie öffentlichen Plätzen ausgepeitscht.
Laut AHRDO verletzt das öffentliche Auspeitschen fundamentale Rechte und verstößt gegen das Folterverbot. Auch das UN-Menschenrechtsbüro (OHCHR) berichtete in diesem Jahr bereits von einer Zunahme an Auspeitschungen in Afghanistan.
Afghanistan
Z+ (abopflichtiger Inhalt);
Abschiebungen nach Afghanistan:
Er hat einen Fehler begangen. Kein Verbrechen
Z+ (abopflichtiger Inhalt);
Bildungsverbot für Mädchen:
»Mehr als 90 Prozent können nicht lesen«
Z+ (abopflichtiger Inhalt);
Geflüchtete aus Afghanistan:
»Deutschland ist nicht meine Heimat, Afghanistan auch nicht mehr«